BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 55

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Selbst der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes weist auf die grundsätzliche Dauer der Begutachtungsfrist von sechs Wochen hin und stellt fest, dass eine umfas­sende und abschließende Begutachtung des übermittelten Entwurfes nicht möglich ist.

Auch die Industriellenvereinigung weist den Entwurf als verfahrensverzögernd und investitionshemmend zurück.

Pro Jahr kommt es zu zirka 150 Feststellungsverfahren, und in mehr als 70 Prozent der Fälle wird die Notwendigkeit einer UVP nicht zuerkannt.

Durch den jetzt geplanten Überprüfungsbescheid wird die Verfahrensdauer von derzeit ungefähr fünf Monaten – vorgesehen wären sechs Wochen – auf rund ein Jahr ausge­weitet, da von dieser Möglichkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit über­bordend Gebrauch gemacht werden wird.

Gleiches gilt natürlich auch für die Verkehrs-UVPs. Es könnten vor allem wichtige Verkehrsprojekte durch die Möglichkeit des Überprüfungsantrages für NGOs verzögert werden und massive Investitionsunsicherheiten entstehen.

Zum Luftfahrtgesetz: Mit dieser neuen Regelung sollen die Enteignungsmöglichkeiten ausgedehnt werden, und zwar auf die Errichtung oder Änderung von Flughäfen samt den dazugehörigen Bodeneinrichtungen. Es sollen auch die für die Anlage von Ablagerungsplätzen – wie Schottergruben, Platz für Aushubmaterial –, Zufahrten sowie die zur Aufrechterhaltung der Verkehrsbeziehungen erforderlichen Grundstücke im Wege der Enteignung erworben werden können.

Das ist sehr umfassend und ohne Befristung formuliert und verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Ein solch massiver Eingriff in die Eigentumsrechte ist auf jeden Fall abzulehnen. Wir werden dieser Änderung nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.47


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Diesner-Wais. – Bitte.

 


11.47.41

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren im Bundesrat! Ja, der bestmögliche Schutz unserer Umwelt in Balance mit der wirtschaftlichen Weiter­ent­wicklung unseres Landes ist natürlich eine wichtige Sache, und so entstand auch diese UVP-Novelle.

Herr Kollege Ertl, Sie haben angeführt, dass nicht ausreichend diskutiert worden ist. Dem muss ich entgegnen (Bundesrat Ertl: Eine Woche!), es hat im Vorfeld einen lan­gen Diskussionsprozess gegeben, wo man unter Einbindung aller Kräfte – ob das die NGOs, die Wirtschaft, die Bundesländer oder andere waren – zu dem Ergebnis und zu dem Ziel gekommen ist, das Sie auch schon angesprochen haben: Es sollen die Verfahren in Zukunft kürzer werden, es soll weniger Bürokratie für die Wirtschaft geben, damit Österreich als Wirtschaftsstandort auch in Zukunft sehr attraktiv bleibt.

Ein sehr wichtiger Punkt dabei ist aus unserer Sicht die Aufrechterhaltung der hohen Umweltstandards, die wir in Österreich haben, denn diesbezüglich sind wir auch Vorreiter, und das ist auch gut so.

Weiters: Es sind mehr Bürgerrechte zu berücksichtigen, ein klares Bekenntnis zur erneuerbaren Energie, und die UVP-Ergebnisse müssen auch umsetzbar sein und nachvollzogen werden können. – All das wurde erreicht.

Ich möchte nun die einzelnen Punkte ein bisschen näher erläutern. Zuerst zu den einfacheren, schnelleren Verfahren: Bisher brauchte man für Projekte, die gerade im


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