BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 54

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11.41.493. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und das Luftfahrtgesetz geändert werden (1809 d.B. und 1867 d.B. sowie 8768/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Konrad. – Bitte um den Bericht.

 


11.42.09

Berichterstatter Klaus Konrad: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglich­keitsprüfungs­gesetz 2000 und das Luftfahrtgesetz geändert werden.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich stelle deshalb sogleich den Antrag:

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2012 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich danke für den Bericht – und begrüße Herrn Minister Berlakovich ganz herzlich hier bei uns im Bundesrat. Herzlich willkom­men! (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ertl. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Bundesrates Ertl –: Jetzt redest du über die Landwirtschaft ! – Bundesrat Ertl: Pass auf, der Herr Minister sagt zum Schluss wieder etwas anderes als du!)

 


11.43.06

Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Frau Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Der wesentliche Inhalt dieser Regierungs­vorlage führt zur Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes und des Luftfahrtgesetzes und soll der Verfahrensvereinfachung sowie der Lösung von Voll­zugs­problemen dienen und einem EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nicht­beteiligung von NGOs im Feststellungsverfahren begegnen.

Im Luftfahrtgesetz werden Enteignungen bei Flughafenprojekten in Anlehnung an das Bundesstraßengesetz geregelt.

Mit der Schaffung eines Überprüfungsantrages oder einer Beschwerdemöglichkeit für anerkannte Umweltorganisationen bei negativen UVP-Feststellungsentscheidungen will die Regierung eine Klage der EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof abwenden.

Sonderregelungen sind für Industrie-, Gewerbeparks sowie Städtebauvorhaben vorge­sehen.

Bei den UVP-pflichtigen Flughäfen wird die Enteignung von Grundstücken auch für die Anlage von Ablagerungsplätzen und Zufahrten ermöglicht.

Wir sind aus folgenden Gründen dagegen: Grundsätzlich muss im vorliegenden Fall die extrem kurz angesetzte Begutachtungsfrist kritisiert werden – diese Vorgehens­weise unterläuft ja nahezu das Begutachtungsrecht. Nichtsdestotrotz kamen weit mehr als 100 Stellungnahmen zurück. Das zeigt auch die besondere Bedeutung dieser No­velle.

 


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