BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 53

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Es ist eine besondere Ehre für mich, auch für Kollegin Kerschbaum sprechen zu dürfen. Ich hoffe, dass ich diesem hohen Auftrag auch zur Genüge folgen kann. (Heiter­keit.)

Ich darf deshalb in aller Kürze zum vorliegenden Zusatzprotokoll zum Vertrag von Lissabon Stellung nehmen: Es stellt einerseits eine Hommage an die irische Bevöl­kerung dar, andererseits beinhaltet es auch einige Klarstellungen, die natürlich auch für die Nationalstaaten in der EU von entsprechendem Vorteil sind.

Die Iren haben es also vorgezeigt, dass es Zeit ist für mehr direkte Demokratie in der EU, und das kann man natürlich auch für Österreich entsprechend einfordern. Das Zusatzprotokoll trägt dem Ansinnen der Iren Rechnung, wo es um den Schutz der Familie, den Schutz des Rechts auf Leben und besondere Rechte im Bildungsbereich geht.

Deshalb enthält dieses Zusatzprotokoll auch keine materiellen Änderungen des Vertrages von Lissabon, sondern es geht bei den Klarstellungen auch darum, dass die steuerlichen Kompetenzen der EU-Mitgliedstaaten nicht verändert werden. Ein wesentlicher Punkt liegt auch im Bereich der Neutralität. Ich denke, das ist nicht nur in Irland ein besonderes Anliegen, sondern hat auch für Österreich einen besonderen Stellenwert.

Im Prinzip ist das alles nachvollziehbar, und es sind das unterstützenswerte Themen­bereiche. Es ist daher höchst erfreulich, dass es heute hier offensichtlich einen einstim­migen Beschluss geben wird, da ja sonst fast alles, was sich auch nur im Dunstkreis des Lissabon-Vertrages bewegt, von den Freiheitlichen mit schweren Geschützen bekämpft wird. Und da sogar harmlose Doppelbesteuerungsabkommen meistens vom Kollegen Pisec hier versenkt werden, freuen wir uns jetzt sehr über die Zustimmung.

Also offensichtlich eine Trendwende in der EU-Politik der Freiheitlichen (Heiterkeit – Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth), und ich freue mich besonders, mit meiner Fraktion an diesem historischen Tag dabei gewesen zu sein. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesräte Kerschbaum und Zangerl.)

11.40

11.40.10

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 50 Abs. 1 Z 2 Bundes-Verfas­sungsgesetz in Verbindung mit Artikel 50 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mit­glieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Ich bitte nun jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag, dem gegen­ständlichen Beschluss gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz in Verbindung mit Artikel 50 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stim­meneinhelligkeit. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Be­schlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

 


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