BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 52

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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Supervision und Burn-Out-Prävention angeboten werden, ist aus meiner Sicht höchst notwendig.

Was mich besonders freut, ist, dass es, wie ich im Ausschuss gehört habe, Gespräche mit den NGOs gegeben hat. Auch Sie haben das gesagt. Es gibt noch kein regel­mäßiges Jour fixe, aber vielleicht kommt es dazu, sodass hier wirklich alle Kräfte gemeinsam für die Menschen arbeiten können, die zu uns kommen und Schutz und Hilfe brauchen. Denn ich glaube, das können wir und das werden wir auch machen. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

11.36

11.36.10

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen damit zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun darf ich Herrn Staatssekretär Ostermayer ganz herzlich hier bei uns im Bundesrat begrüßen! (Allgemeiner Beifall.)

11.37.042. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2012 betreffend Protokoll zu den An­liegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon (1796 d.B. und 1849 d.B. sowie 8766/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen somit zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. – Bitte um den Bericht.

 


11.37.18

Berichterstatter Dr. Magnus Brunner, LL.M: Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Ich darf den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Födera­lismus über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2012 betreffend Protokoll zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon vorlegen.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 2 B-VG in Verbindung mit Artikel 50 Abs. 4 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


11.38.13

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße auch die Zuschauer an den Fernsehschirmen zu Hause und alle, die uns über Live-Stream im Internet zu­sehen. Ein herzliches Grüß Gott!

 


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