Die Länder wiederum haben gesagt: Okay, wenn wir uns dazu bekennen, dann brauchen wir aber auch Planungssicherheit in Hinblick auf die Mittel, die uns zustehen. Dann müssen wir auch dauerhaft mit Ertragsanteilen rechnen können, so wie vereinbart. Daher haben wir jetzt auch im Finanzausgleichsgesetz festgelegt, dass aus den Geldern, die zusätzlich fließen – beispielsweise aus dem Schweizer Abkommen, aus den neuen Steuern, aus dem guten Wirtschaftswachstum –, den Ländern auch dauerhaft Planungssicherheit gegeben wird und sie diese Gelder auch so wie vereinbart bekommen: ein Drittel – zwei Drittel.
Es hat dann natürlich Diskussionen darüber gegeben: Was passiert, wenn in einer künftigen parlamentarischen Zusammensetzung der Gesetzgeber auf die Idee kommt, den Ländern nur noch 15 Prozent zu geben? – Dann sind aber auch alle anderen Vereinbarungen, die wir mit den Ländern getroffen haben, außer Kraft!
Daher konnten das Interesse des Bundes, gesamtstaatlich Haushaltsdisziplin, Konsolidierung und stabile Finanzen zu gewährleisten, und das Interesse der Länder an Planungssicherheit in diesem Stabilitätspakt gut zueinander finden. Es war ausgesprochen schwierig! Ihr habt die medialen Töne aus den Bundesländern vernommen: Da war in der Früh noch von Mega-Widerstand zu lesen, am Nachmittag oder am späten Abend haben aber dann alle den Beschlüssen zugestimmt. Daher ist das eine ganz neue Art der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, nämlich auf Augenhöhe, wo beide Interessen, wenngleich unterschiedlich, doch zu einem Gesamtwerk gebracht wurden. Das heißt, es müssen sich alle anstrengen, und es müssen alle ihre Hausaufgaben machen.
Weil ich eine Fülle von Briefen bekomme und Resolutionen beschlossen werden: Lieber Franz (in Richtung des Bundesrates Wenger), liebe Bürgermeister! Das neue System – auch mit den neuen Steuern, die wir beschlossen haben – spült 400 Millionen € an neuen Steuern in Richtung Länder und Kommunen; die neue Vorsteuerregelung kostet die Kommunen 60 Millionen. Daher ist das Verhältnis schon ziemlich eine Einbahnstraße in Richtung Geld zu den Kommunen und zu den Ländern! Ich bin davon überzeugt, dass die Kommunen bei ihren Landesfinanzreferenten ein offenes Ohr finden werden, wenn ihnen ein paar Millionen abgehen, die Länder aber Hunderte Millionen frisch bekommen.
Das heißt, in diesem Stabilitätspakt ist das System folgendermaßen: Länder und Kommunen sind eine Einheit und werden insgesamt betrachtet. Das heißt, Länder und Kommunen müssen untereinander ihren Ausgleich finden. Da mischt sich dann der Bund nicht ein.
Der Bund wiederum wird gemeinsam mit den Sozialversicherungsträgern als Einheit betrachtet. Ich habe die Pflicht, auch mit dem Hauptverband eine ähnliche Regelung abzuschließen, dass dort nicht die Finanzen aus dem Ruder laufen, denn das würde auf den Bund zurückschlagen.
Das heißt, im Hinblick auf die Vorsteuerregelungen, glaube ich, ist das Gesetz jetzt einmal beschlossen und bleibt es so beschlossen. Im Hinblick auf die Situation in den Kommunen bin ich davon überzeugt, dass die vielen neuen Gelder fließen, einerseits durch das Schweizer Abkommen, andererseits durch neue Steuern und drittens durch eine gute Konjunktur. Unsere Arbeitnehmer liefern viel Lohnsteuer ab, unsere Wirtschaft liefert Körperschaftsteuer ab. Das heißt, dass es durch diese vielen Steuereinnahmen, die wir derzeit haben, nicht gerechtfertigt ist, Reformpakete aufzuschnüren!
Ich möchte das hier gesagt haben, weil jetzt doch permanent überall Resolutionen beschlossen werden, die das Reformpaket aufschnüren wollen. Dabei vergessen diese
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