BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 86

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dazu hat man, dann ist eine Transparenzdatenbank, die Daten für eine solche Reform bereitstellt, sehr wichtig. Das ist der richtige Weg, den die Bundesregierung mit den Bundesländern und vielleicht später auch mit den Gemeinden geht, um Transparenz in alle Förderbereiche und in alle Zuschussbereiche zu bekommen.

Wenn du davon sprichst, dass zwei bis fünf Datensätze pro Bürger im Jahr eingegeben werden müssen, muss ich scharf nachdenken. Ich bin ein ganz gewöhnlicher Bürger, und für mich muss in der Transparenzdatenbank kein Datensatz angelegt werden, denn die Daten, die es von mir gibt, sind schon überall abrufbar und ich bekomme keine Förderungen.

Kollege Perhab, ich gebe dir schon recht, deine 423 € ist dir niemand neidig. Wahrscheinlich wirst du die 423 € im Sommer mit Freunden oder sonst irgendwie verbrauchen und nicht zweckgebunden ausgeben. Du wirst sie vielleicht in deinem Urlaub, den du erwähnt hast, ausgeben. Es geht aber auch um jene Förderungen, wo einige Nullen dranhängen. Wenn Datentransparenz gegeben ist und Transferdaten offengelegt werden, dann können auch jene Förderungen eingesehen werden, wo noch drei oder vier Nullen dranhängen. Sie sind ja noch nicht personalisiert.

Es ist keine verstümmelte Form, wie das Kollege Krusche kritisiert hat. Es ist ein ganz normaler Start des Transparenzgesetzes, den wir hier vorlegen. 2014 soll eine Evaluierung stattfinden. Dieser Evaluierung sehen wir mit Interesse entgegen. Wir werden uns anschauen, was bis zu diesem Zeitpunkt geschehen wird, welche Maß­nahmen noch zu treffen sein werden, wo es positive Effekte gibt, aber auch die negativen Effekte, und 2014 hier im Haus wieder darüber sprechen. In diesem Sinne werden wir auch zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

13.49


Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Fekter. – Bitte.

 


13.50.02

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 74 Milliarden € oder 26 Prozent unseres Bruttoinlandsprodukts sind Transferleistungen; auf diesem Gebiet sind wir unter allen OECD-Ländern sozusagen Weltmeister. Einen Gesamtüberblick über all das, was es an Transferleistungen gibt, was jemandem zusteht, hat hier im Saal nie­mand; davon bin ich überzeugt. Sie könnten den Bürger nicht umfassend beraten, was ihm konkret zusteht. Wir haben 2 300 unterschiedliche Transferleistungen vom Bund, 3 100 unterschiedliche von den Ländern und ungefähr 47 000 von den Kommunen. Wer da sagt, es ist nicht notwendig, dass es einmal einen Überblick über dieses Leistungsangebot und Transparenz geben soll, der hat die Problematik nicht erkannt.

Herr S-Chreuder (demonstrativer Beifall des Bundesrates Schreuder), es ist richtig, dass dazu eine Verwaltungsreform notwendig ist. Allerdings ist diese Transparenz­datenbank eine Verwaltungsreform, ein reformatorischer Ansatz, einmal einen Überblick über das gesamte Leistungsangebot des Staates in all seinen Gebiets­körperschaften zu schaffen. Die 15a-Vereinbarung betrifft jetzt das Leistungsangebot, damit wir einmal einen Überblick bekommen, was denn wie gehandelt wird. Es ist nämlich bürgerunfreundlich, die Bürger dumm sterben zu lassen so nach dem Motto: „Meine Transfers habe ich in der linken Westentasche, und wer anderer braucht das nicht zu wissen“. Das ist unfair all jenen gegenüber, die nicht wissen, welchen Zugang man wählt, damit man überhaupt erfährt, was es alles gibt. Das entspricht einer politischen Mentalität des vorigen Jahrhunderts, in dem man vielleicht wie mit der Gießkanne und in Firmgöd-Manier querfeldein gegangen ist.

 


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