BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 101

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tungen können aber aufgrund der Gesetzeslage und der geringen Ausbildung, der Heimhilfen-ähnlichen Ausbildung in der Slowakei, nämlich rund 200 Stunden, fast nicht mehr erbracht werden.

Eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause in der Familie läuft meistens so, dass die Mutter, der Vater allein ist oder vielleicht auch mit im Haus, aber wir haben hier bereits Stufe vier, fünf und sechs. Das sind Frauen und Männer aus der Tschechoslowakei, aus Ungarn – ganz egal, denn das ist alles positiv –, die eine Ausbildung haben von zirka 200 Stunden, und unsere Heimhilfen in Österreich müssen eine Ausbildung von 600 Stunden Theorie und 600 Stunden Praxis haben. Wenn sie jemanden betreuen, aber keine entsprechende Ausbildung haben in dem Bereich, sind sie zu einem großen Teil überfordert.

Jetzt kommt trotzdem noch die Hauskrankenpflege, vielleicht einmal in der Woche, dazu, und es geht darum, für die Zukunft auch festzulegen, welche Verantwortung die Hauskrankenpflege hat, die Diplomkrankenschwester, im Hinblick auf das Risiko – zum Beispiel Dekubitus, Aspiration oder Inkontinenz – beim Patienten. Wie weit geht die Verantwortung, die jetzt auf einmal die Hauskrankenpflege hat? Es kam bei uns auch schon drei-, viermal in den letzten Monaten vor, dass das Gericht sagt: Inwieweit haben Sie vonseiten der Hauskrankenpflege das überprüft?

Ich möchte das nicht negativ beurteilen, aber wir müssen in Zukunft auch darauf unser Augenmerk legen und das Ganze auch weiter diskutieren.

Ein weiterer wichtiger Punkt – meine Damen und Herren, das ist gestern auch in der Diskussion hervorgekommen, und das ist auch meine Meinung –: Hausärzte gehören wesentlich mehr in die Verantwortung genommen. Da gibt es ein Ärztegesetz, § 50a und b, und da müssen wir ein bisschen nachsetzen, meine Damen und Herren, denn in vielen Fällen sieht der Hausarzt gewisse Vorgänge auch im Bereich der Pflege, und es ist wichtig, dass der Hausarzt, wenn ihm hier etwas nicht richtig erscheint im Haus oder bei dem Pflegling, diese Geschichte sofort meldet. Auch wenn man denkt, es passt schon in der Familie, muss dann die Hauskrankenpflege hier eingreifen und schauen, wie man das wieder in Ordnung bringen kann.

Die Personenbetreuer haben alle Anspruch auf ASVG-Leistungen. Meine Frage, Herr Minister, betreffend Familien-, Kinderbeihilfe: Soll das weiter so beibehalten werden, und wenn ja, sollen die Personenbetreuer für ihre Fahrtkosten selber aufkommen? Immerhin sind sie selbständig tätig, und jetzt werden die Fahrtkosten vom Kunden getragen. Und: Wie sieht die Ausbildung der Personenbetreuer in Zukunft aus?

Ich glaube, dass es möglich sein wird, wenn wir vielleicht ein bisschen dazuzahlen, jene Frauen und Männer, die jetzt aus Tschechien, aus der Slowakei, aus Ungarn, ganz gleich woher, kommen, diesen Personenkreis auch in der Ausbildung zu unter­stützen, auch finanziell zu unterstützen, denn wir brauchen diese Damen und Herren. Welche Art von Personal, meine Damen und Herren, kann in Zukunft überhaupt noch rekrutiert werden, damit ältere Menschen, welche unbedingt zu Hause gepflegt und betreut werden wollen, noch adäquat versorgt werden können?

Wichtig ist, dass wir im Bereich Weiterbildung etwas tun. Wir haben in der Steiermark vor etwa zwei Jahren vom AMS zirka 80 Frauen und Männer, die arbeitslos waren, als Pflegehelfer ausbilden lassen. Ich bin der Vorsitzende des Hilfswerks, bei mir gibt es zirka 1 400 Mitarbeiter. Von den 80 haben dann, als sie fertig waren, nicht einmal 40 diesen Beruf begonnen. Da hieß es etwa: Mir ist gesagt worden, ich soll das machen – ich habe es gemacht.

Ich glaube, Herr Minister, Sie sind auf dem richtigen Weg. Ich habe gehört, dass Sie jetzt auch dafür sind, dass sich nicht nur ein Arbeitsloser umschulen lassen kann.


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