BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 100

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14.45.53

Bundesrat Gregor Hammerl (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke meinen Vorrednern auch für das Positive, aber trotzdem möchte ich (Bundesrat Todt: Gerne! Wir haben ja gemein­sam viel auf den Weg gebracht!) – jawohl, viel auf den Weg gebracht – doch auch ein paar kleine kritische Punkte anbringen.

Meine Damen und Herren! Unser Präsident, Herr Georg Keuschnigg, hat gestern hier im Haus zu einem Hearing eingeladen zum Thema „Land ohne Ärzte? – Zukunft der ärztlichen Versorgung in den Regionen“. Ich möchte nur einige hochrangige Teil­nehmer nennen: Mag. Georg Ziniel, Geschäftsführer von Gesundheit Österreich; Dr. Kandlhofer kennen wir alle; Dr. Arthur Wechselberger, Präsident der Ärztekammer; Prof. Norbert Mutz, Vizedirektor der Medizinischen Universität Innsbruck; und Dr. Erwin Rebhandl, Universitätslektor, langjähriger Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Allgemeinmedizin.

Herausgekommen sind zwei Punkte: In Österreich sind wir – keine Frage – bezüglich der ärztlichen Versorgung gut bestückt. Was Hausärzte anlangt, hat es einige kleinere Probleme gegeben, größere Probleme aber, glaube ich, gibt es dort nicht. Wo wir aber ein Problem haben in Österreich: Bei der Zahl des Krankenpflegepersonals liegen wir in Europa im unteren Bereich. Das heißt, wir haben zu wenig Personal.

Herr Minister, das ist nicht Ihre Schuld. Es ist, glaube ich, die Schuld von uns allen, dass wir die Situation der älteren Generation und wie sehr die Zahlen in diesem Be­reich steigen in den letzten Jahren wahrscheinlich viel zu wenig berücksichtigt haben.

Ich denke etwa nur an die Steiermark. Wir haben in der Steiermark 1,2 Millionen Einwohner, davon 346 000 über 60-Jährige. Wir haben 197 Pflegeheime – und alle sind voll, obwohl wir den Regress eingeführt haben und so weiter. Auch in der Steier­mark haben wir zu wenig Pflegepersonal. Es kostet natürlich nicht wenig, wenn wir mehr ausbilden, aber wir müssten wahrscheinlich pro Jahr mindestens 200 bis 300 Diplomkrankenschwestern mehr ausbilden. Und so geht es wahrscheinlich auch den anderen Bundesländern.

Einige kritische Bemerkungen, meine Damen und Herren. Bis heute gibt es öster­reichweit keine einheitliche Regelung der 24-Stunden-Betreuung. Zum Beispiel gibt es in Niederösterreich bereits ab der Pflegestufe 1 die Betreuung. Bei Demenz kann man diese Betreuung bereits ab der Pflegestufe 1 haben. Und das geht so weiter. Wir brauchen in all diesen Bereichen in der Pflege in allen Bundesländern einheitliche Regelungen.

Die Bundesförderung und keine einheitliche Regelung, Herr Minister: Wie kann das in Zukunft finanziert werden, wenn jedes Bundesland macht, was es will?

Keine Verpflichtung zur Zuzahlung bei 24-Stunden-Betreuung durch Angehörige: Das müssen wir diskutieren, auch was die Erhöhung der Förderung angeht. Wir wissen, wir haben zu wenig Personal. Wir haben in der Steiermark den Regress eingeführt, und es hat, glaube ich, halbwegs funktioniert, aber dadurch sind mehr Familien auf die 24-Stunden-Betreuung übergegangen. Und es ist, glaube ich, wichtig, dass wir auch darüber diskutieren, dass unter Umständen auch die Familie bereits dort dazuzahlt.

Wir haben ja heute auch von Kollegen aus Kärnten gehört, dass es auch in den anderen Bundesländern ähnlich ist. Warum wird nicht auch dort der Regress ein­geführt?

Es gibt in Österreich auch keine einheitlichen Gutachten bei den Ärzten. Bundes­länderweit sind diese Gutachten verschieden. Klassische Betreuungsfälle werden immer weniger werden, aber die Zahl der Pflegeleistungen nimmt zu. Diese Pflegeleis-


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