Wir müssen jetzt natürlich Stück für Stück abarbeiten. Es ist halt auch so, dass wir Traditionen haben, und Vorarlberg hat zum Beispiel die Tradition, den pflegenden Angehörigen 100 € Taschengeld zu zahlen. Das machen die halt, aus welchen Gründen auch immer. (Bundesrat Mayer: Wir lieben die Menschen so sehr! – Heiterkeit.) – Burgenland liebt die Menschen genauso und Niederösterreich auch. Das ist nicht das Thema. (Bundesrat Kneifel: Oberösterreich auch!) – Oberösterreich auch!
Alle lieben die Menschen, aber es ist halt so, dass wir Traditionen haben, die sich entwickelt haben. Es hat sich zum Beispiel die Tradition entwickelt, dass Vorarlberg die wenigsten stationären Pflegeeinrichtungen hat und Steiermark die meisten. Das ist 1970/1980 losgegangen. Genauso wie Kärnten und Steiermark die beiden Bundesländer mit dem höchsten Anteil der Generation 75 plus sind, aus unterschiedlichen Gründen, aus ganz unterschiedlichen Motiven. In Kärnten wird die Situation noch schwieriger, weil der Anteil der Generation 75 plus dort noch mehr steigen wird, weil ein paar hundert Kärntner pro Monat beschließen, Kärnten zu verlassen. Das muss man sehen und bei den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen irgendwie berücksichtigen. Das sehe ich ja vollkommen ein.
Demzufolge würde ich nur bitten und ersuchen, was Geldleistung/Sachleistung betrifft: Was haben wir wirklich beschlossen mit den Landessozialreferenten? – Was wir beschlossen haben, ist, den Gemeinden und Städten zu helfen, und das ist unter anderem durch die Aufstockung des Pflegefonds und durch die Verlängerung des Pflegefonds geschehen.
Was ist der Pflegefonds? – Der Pflegefonds ist Sachleistung, weil wir mittels Pflegefonds den Aufwand, den die Städte und Gemeinden bei der Zuzahlung der Leistungserbringung haben, schlichtweg abfangen. Das ist es. Wir lassen die Geldleistung „Pflegegeld“ eh in Ruhe, das greift eh keiner an und wird auch in Zukunft nicht angegriffen. Was wir aber natürlich angreifen mussten, war die Finanzsituation der Städte und Gemeinden, weil die mit den Zuzahlungen, die sie über die Sozialhilfe zu tätigen haben, nicht mehr zusammengekommen sind. Demzufolge mussten wir da zuzahlen, und das werden wir auch weiterhin tun müssen. Auch wenn man heute in der Diskussion zulässigerweise sagt, na ja, nehmen wir es raus aus der Sozialhilfe, was ändert sich dann einmal ad hoc? – Es ändern sich ad hoc gewisse Fragen des Eigentumsrechts, der Eigenregress wäre neu zu regeln, und, und, und.
Es ist die Frage, was das bringt, denn zahlen muss ich weiterhin. Ich muss weiterhin dieser Aufgabe nachkommen, denn der oder die Betroffene hat ein Problem. Was er braucht, kostet – Hausnummer – 5 000 €. Er hat aber nur 1 500 €. Und die Differenz muss jemand bezahlen. Das heißt, auch wenn man es aus der Sozialhilfe herausnimmt, wir müssen es trotzdem zahlen. Irgendwer in der Gesellschaft muss das weiterhin zahlen. Das ist gut so, das ist in Ordnung. Wir lösen damit nicht das Problem, das wollte ich damit sagen.
Zur Frage Ausbildung: Natürlich will ich auch verhindern, dass jemand 3 Monate arbeitslos ist, damit ich ihm dann über das AMS eine Schulung bezahle. In Summe des heurigen Jahres werden es rund 4 000 Personen sein, die wir zu Pflegehelfern ausbilden. Sagen wir, wir machen das anders, nur: Wie machen wir es anders? Den Theorieteil kann ich am zweiten Bildungsweg vermitteln. Du kannst weiterhin dort beschäftigt bleiben, wo du bist, den Theorieteil kann ich am zweiten Bildungsweg vermitteln. Ja, aber was mache ich mit dem Praktikumsteil? Zahlt die Firma X, zahlt der Herr Gastronom das seiner Kellnerin, gibt er ihr einen Karenzurlaub, damit sie das Praktikum machen kann? Funktioniert denn das wirklich? (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.)
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