BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 146

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sondern ist an zwei oder drei Bezirksgerichten zugleich tätig. Er ist zwei Tage am Standort A, zwei Tage am Standort B und einen Tag am Standort C. Das gilt auch für den Rechtspfleger/die Rechtspflegerin. Das bedeutet für die rechtsuchende Bevöl­kerung, dass gar nicht jeden Tag ein Richter/eine Richterin im Bezirksgericht ist, auch nicht jeden Tag ein Rechtspfleger/eine Rechtspflegerin im Gericht ist. Ich möchte größere Justizzentren im ländlichen Raum schaffen, wo eben wirklich mehr Bürger­service geboten wird, indem auch regelmäßig Richterinnen und Richter, Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen et cetera anwesend sind.

Und ich möchte für eine lückenlose Sicherheit sorgen. Es wurde bereits angesprochen, dass es leider Vorfälle gegeben hat, die es notwendig machen, dass wir wirklich an allen Standorten die besten Sicherheitsvorkehrungen treffen. Wie ich bereits gesagt habe, ist das natürlich bei weniger Standorten leichter zu gewährleisten als bei 141.

Ich habe bereits mit drei Bundesländern eine Einigung erzielen können. Es ist in Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark gelungen, insgesamt 26 Bezirks­gerichte zu größeren Einheiten dazuzuschlagen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden an diesen neuen Einheiten natürlich aufgenommen. Ich muss wirklich sagen, die Gespräche mit den Landeshauptleuten Pröll, Pühringer, Voves und Schützenhöfer waren sehr, sehr konstruktiv.

Das war insofern sehr wichtig, als eben die heute von einigen Rednern bereits angesprochenen landesspezifischen Besonderheiten vonseiten der Länder eingebracht wurden. Es wurde natürlich vorgebracht: Wo ist es zum Beispiel geografisch nicht sinnvoll, zusammenzulegen? Wo braucht man aus geografischen Überlegungen einen Standort, obwohl es ein kleiner Standort ist? All das fließt natürlich in die Gespräche ein, und in Summe ist es in allen drei Bundesländern gelungen, sinnvolle und gute Lösungen zu finden.

Ich führe nun weitere Gespräche, auch mit den anderen Landeshauptleuten, und hoffe, dass es auch da gelingt, durch konstruktive Gespräche zu Lösungen zu kommen, die beiden Seiten gerecht werden: einerseits einer modernen Justiz, die moderne Struk­turen braucht, andererseits natürlich auch die lokalen Gegebenheiten berück­sich­tigend. Man muss da immer beide Seiten berücksichtigen, dann kann man zu guten Lösungen kommen.

Ich möchte noch ganz kurz auf den konkreten Fall, um den es heute geht, zu sprechen kommen: Purkersdorf zu Wien-Hietzing. Es wurde schon vieles dazu gesagt, und ich kann Ihnen mitteilen, Herr Bundesrat Ertl, dass ich auch ein Gespräch mit dem Purkersdorfer Bürgermeister, Herrn Karl Schlögl, geführt habe. Er hat mir auch aus Sicht der Bevölkerung mitgeteilt: Wenn das Bezirksgericht Purkersdorf schon von einem anderen Bezirksgericht aufgenommen wird, dann bitte von Wien-Hietzing und nicht von einem niederösterreichischen Bezirksgericht, genau aus der Überlegung heraus, dass die Purkersdorferinnen und Purkersdorfer ohnehin zu einem Großteil bereits heute nach Wien pendeln, dass es eine sehr gute verkehrstechnische Anbindung gibt. Deshalb hat der Herr Bürgermeister gesagt, für die Bevölkerung wäre das die beste Lösung; wenn Purkersdorf mit einem anderen Gericht zusammengelegt wird, dann bitte mit Wien-Hietzing.

Diesem Wunsch habe ich gerne entsprochen, weil ich wirklich der festen Überzeugung bin, dass es eine sinnvolle und gute Lösung ist. Es freut mich auch, dass diese gute und sinnvolle Lösung hier auf so breite Zustimmung stößt. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.41

17.41.20

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

 


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