BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 155

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Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Mitter­lehner. – Bitte.

 


18.10.27

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist inhaltlich alles schon zum Ausdruck gebracht worden, daher darf ich zusammenfassend feststellen: Es geht eigentlich um die formale Umsetzung der Erdölbevorratungsrichtlinie auf EU-Ebene in nationales Recht. Da wir aufgrund verschiedener anderer Entscheidungen vorher schon alles inhaltlich recht genau geregelt haben, sind wenige inhaltliche Anpassungen notwendig gewesen. Es geht um bestimmte Klärungen, Substitutionsfragen beispiels­weise. Früher waren Autoreifen und anderes auch einzubeziehen. Das haben wir jetzt gestrichen und damit da eine ganz klare Ausrichtung.

Auf der anderen Seite haben wir die Möglichkeit, Pflichtnotstandsreserven auch ande­rer Länder bei uns einzurichten. Das können wir dann selber entscheiden und damit auch die Rolle Österreichs als Energiedrehscheibe möglicherweise verstärken.

Insgesamt war dies auch im Nationalrat eine Materie, die die Zustimmung aller Par­teien gefunden hat. Ich gehe davon aus oder hoffe, dass das auch hier im Bundesrat genauso ist. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

18.11

18.11.10

 


Präsident Georg Keuschnigg: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist damit ge­schlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist einstimmig der Fall. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

 


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