BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 154

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an internationale Vereinbarungen. Es besteht daher wenig tatsächlicher Handlungs­bedarf.

Es gab 1974 die Erdölkrise, 1976 das erste Erdölbevorratungsgesetz in Österreich und dann laufende Anpassungen. Tatsächlich ist vorgesehen, dass im Ausmaß von 25 Prozent des Importes im Vorjahr, oder für 90 Tage, Vorrat in Österreich für Erdöl­pro­dukte und neuerdings auch für importierte Biokraftstoffe besteht. Versorgungs­sicher­heit ist uns im Erdölbereich und auch im Gasbereich wichtig, in den Bereichen eben, wo wir importabhängig sind. Meine Eltern haben mich gelehrt: Der beste Rat ist der Vorrat. (Allgemeine Heiterkeit.)

Als junger Mann habe ich festgestellt: Es ist nicht immer der beste Rat, denn der beste Rat im Fall der Energieversorgung ist die Eigenversorgung, ist die erneuerbare Energie, die wir forcieren wollen und sollen. Aber wir stimmen trotzdem dem zweit­besten Rat zu. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.07


Präsident Georg Keuschnigg: Gemeint war natürlich: der beste Rat nach dem Bundesrat. (Heiterkeit und allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Lampel. – Bitte.

 


18.08.07

Bundesrat Michael Lampel (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Mit dem heute zu beschließenden Gesetz, dem Erdölbevorratungsgesetz 2012, wird die EG-Richtlinie zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl oder Erdölerzeugnissen zu halten, umgesetzt.

Da das bisherige Erdölbevorratungs- und Meldegesetz bereits oftmals novelliert wurde, wurden die Änderungen aus der EG-Richtlinie zum Anlass genommen, das Erdölbe­vorratungs- und Meldegesetz auch der besseren Lesbarkeit halber als neues Gesetz zu erlassen.

Der Kern dieses Gesetzes ist – es wurde großteils schon gesagt –, dass Importeure von Erdöl, Erdölprodukten, Biokraftstoffen oder Rohstoffen zur direkten Erzeugung von Biokraftstoffen Pflichtnotstandsreserven zu halten haben.

Das gegenwärtig geltende System der Erdölbevorratung in Österreich enthält weitestgehend bereits jene Anforderungen, die mit der Erdöl-Bevorratungsrichtlinie formuliert wurden, sodass nur wenige ergänzende Regelungen erforderlich sind. Österreich hat ja bei der Berechnung seiner Pflichtnotstandsreservehaltung schon bisher die täglichen Durchschnittsnettoöleinfuhren für 90 Tage zugrunde gelegt. Und die bestehende ELG, die Erdöl-Lagergesellschaft m.b.H., erfüllt bereits alle Voraus­setzungen, die an die Errichtung einer zentralen Bevorratungsstelle, die durch die neue Richtlinie der EU erforderlich ist, geknüpft sind. Daher erfolgt nur die Ver­ankerung dieser ELG als zentrale Bevorratungsstelle.

Kurz gesagt: Mit den neuen Bestimmungen im Erdölbevorratungsgesetz 2012 ver­pflichten sich die Mitgliedstaaten im Wesentlichen, ab 31. Dezember 2012 ständig Erdölvorräte zu halten, die mindestens den täglichen durchschnittlichen Erdöleinfuhren für 90 Tage oder dem täglichen durchschnittlichen Inlandsverbrauch für 61 Tage entsprechen.

Damit bleibt weiterhin die gute Versorgungssicherheit in Österreich gewährleistet. Daher wird meine Partei diesem Gesetz auf jeden Fall zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Kerschbaum.)

18.10

 


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