BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 153

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Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2012 betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich zur Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die Errichtung und den Betrieb des Institute of Science and Technology Austria samt Anhang.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fachhochschul-Studiengesetz geän­dert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.04.46 21. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2012 betreffend ein Bundesgesetz über die Haltung von Mindestvorräten an Erdöl und Erdölprodukten (Erdölbevorra­tungsgesetz 2012 – EBG 2012) (1801 d.B. und 1873 d.B. sowie 8781/BR d.B.)

 


Präsident Georg Keuschnigg: Wir gelangen nunmehr zum 21. Punkt der Tages­ordnung.

Ich begrüße Herrn Wirtschaftsminister Dr. Mitterlehner sehr herzlich hier bei uns im Bundesrat. (Allgemeiner Beifall.)

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Dr. Winzig. Bitte um den Bericht.

18.05.34

 


Berichterstatterin Dr. Angelika Winzig: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Wirtschafts­aus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2012 betreffend ein Bun­desgesetz über die Haltung von Mindestvorräten an Erdöl und Erdölprodukten, das Erdölbevorratungsgesetz 2012.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Präsident Georg Keuschnigg: Vielen Dank für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Preineder. – Bitte.

 


18.06.32

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es geht um das Erdölbevorratungsgesetz 2012. Das heißt, es geht eigentlich um leichte Anpassungen an eine EU-Richtlinie und


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