dass er auch selbständig bleibt, dass wir eine hohe Überlebensquote haben. Und da sind wir ganz einfach Weltmeister! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)
Das ist auch eine Aufgabe, die wir in der Wirtschaftskammer sehr ernst nehmen und wo wir sehr gut unterwegs sind. Allein in Niederösterreich machen wir im Jahr über 16 000 Gründungsberatungen, und es machen sich dann knapp 6 000 selbstständig. Da sieht man schon, wie viele glauben: Ich kann mich selbstständig machen, ich mache das große Geld! – Man muss das aber wirklich gut vorbereitet und mit einem guten Konzept angehen.
Was ich eingangs schon gesagt habe und was mir ganz wichtig ist: Wir schauen immer, wie das nach fünf Jahren aussieht. Wir haben in Niederösterreich eine um 4 Prozent höhere Überlebensquote. Wir haben überhaupt eine hohe Überlebensquote, denn wenn fast 78 Prozent der Betriebe dann noch am Markt sind, geht es uns gut. Dann stimmen auch die Unterstützungen.
Das ist mir ganz einfach wichtig, denn ich halte nichts davon, salopp zu sagen: Mach dich selbstständig, du wirst schon sehen! – Ein redliches Scheitern ist nämlich brutal. Wenn einer redlich scheitert, dann hat er vorher vielleicht wenig gehabt, aber wenn er dann redlich gescheitert ist, hat er meistens einen „Binkel“ Schulden, und bei einem Unternehmer-Crash hat er den anderen auch noch touchiert. Dann so salopp zu sagen: Macht ja nichts, du stehst noch einmal auf, probierst es zwei, drei Mal – mit zwei, drei Mal hat er dann so einen „Binkel“, dass er nicht mehr aufstehen kann!
Daher glaube ich, da muss man schon aufpassen. Ich denke auch, dass es wichtig ist, dass wir Regeln haben. Keiner von uns bezweifelt es, dass einer, bevor er ein Auto in Bewegung setzt, einen Führerschein machen soll. Aber sich selbstständig zu machen, das könnte jeder, und da warnt man nicht vor den Gefahren! – Das muss man sich also auch anschauen.
Diese uns jetzt vorliegende Gewerbeordnungs-Novelle sieht einige Neuerungen vor. Von einer Maßnahme ist es mir schon wichtig, dass wir sie weiterhin ein bisschen beobachten. Bisher war vorgesehen, dass ein gewerberechtlicher Geschäftsführer in der Lage sein muss, sich im Betrieb entsprechend zu betätigen. Jetzt erfolgt eine Ausweitung in der Form, dass ein jenseits unserer Grenzen wohnender Gewerbeinhaber keinen Geschäftsführer zu bestellen hat, und zwar in jenen Fällen, in denen der Gewerbeinhaber Staatsangehöriger eines EWR-Vertragsstaates beziehungsweise der Schweiz ist. Ob damit eine ausreichende Betätigung erfolgen kann, das werden wir sehen.
Bei dieser Gewerbeordnung ist aber ein langjähriger Wunsch unserer Zimmermeister in Erfüllung gegangen. Mit der vollen Befähigungsprüfung kann der Zimmermeister nun die Bezeichnung Holzbaumeister führen. Das ist ganz wichtig, denn diese Bezeichnung kommt auch der tatsächlichen Bedeutung unserer jetzigen Zimmerer und künftigen Holzbaumeister zu, weil bei uns das Holz als Baustoff eine immer größere Rolle einnimmt.
Wir leben in einer Zeit der Wissensgesellschaft, in einer Zeit der immer komplexeren Systeme, in einer Zeit der immer stärkeren Spezialisierung, in einer Zeit, in der Qualifikation den Wettbewerb bestimmt. Genau in dieser Zeit wird das System der Befähigungsnachweise, der Meisterprüfungen als freiheitsbeschränkend gesehen – das finde ich ganz einfach grotesk!
Wir wissen, dass ein Befähigungsnachweis eine Grundqualifikation zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit gewährleistet. Das fördert nicht nur das Vertrauen der Konsumenten, sondern das ist auch ein Schutz für den jeweiligen Selbständigen. Es ist eine Tatsache – das habe ich eingangs schon gesagt –, dass Unternehmen, die einen
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