BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 159

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Befähigungsnachweis haben und ein Gewerbe gut vorbereitet angehen, langfristig überlebensfähiger sind als die reinen freien Gewerbe. Das muss für uns alle von Bedeutung sein, weil das auch eine volkswirtschaftliche Bedeutung hat.

Auf der anderen Seite denken wir daran: Es liegt noch gar nicht so lange zurück, dass man von allen Parteien einen sinnvollen Schritt verlangt hat, um das Recht im Hinblick auf Finanzdienstleistungen zu verschärfen. Das war eine Umkehr zu einer zuvor liberalisierten Regelung. Zusammenfassend macht das Befähigungsnachweissystem sicher Sinn, und es ist sicher kein Einmauern von Standpunkten. Qualität braucht Qualifikation, und ich bitte auch Sie, dass wir uns dazu bekennen.

Bei den Fotografen haben wir jetzt einen Kompromiss gefunden, mit dem, glaube ich, alle gut leben können. Ich möchte dazu nur sagen, es gibt schon einen Unterschied zwischen Knipsen und Fotografieren, und ich denke ... (Zwischenrufe bei den Grü­nen.) – Doch, doch, ich weiß schon, dass es sehr viele junge Menschen gibt, die ungeheure Talente und Fähigkeiten in der Fotografie haben. Ich glaube auch, dass es wichtig ist, dass diese jungen Leute mit einer guten Ausbildung noch besser unterwegs sind. Ich glaube, dass für so eine Gruppe eine Prüfung überhaupt kein Problem ist.

Jetzt haben wir eben diesen Konsens gefunden, und ich denke, dieser ist sehr liberal. Einerseits wurden die Absatzrechte der Pressefotografen und Fotodesigner erweitert. Andererseits können diese nach drei Jahren Tätigkeit, nach drei Jahren erfolgreicher Tätigkeit ohne weitere Prüfung einen Antrag stellen, zum vollen Berufsfotografen zu werden. Ich denke, dass wir auch bei den Berufsfotografen eine Lehrlingsausbildung haben, dass wir hier wirklich Qualität haben. Das sollte auch erhalten bleiben. Wir haben ja auch Absolventen von berufsbildenden höheren Schulen wie zum Beispiel der Graphischen, von Unis und FHs, die eine qualitativ hochwertige Ausbildung bekom­men. Ich bin sehr froh darüber, dass einer unserer schwierigsten Punkte so eine gute Lösung gefunden hat.

Wir haben eine sehr gute Regelung, denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist mir schon wichtig, dass ich, wenn ich mir ein neues Dach bestelle, nicht auf den ersten Regen warten muss, um zu wissen, dass die ihr Gewerbe auch gelernt haben. Wir stimmen gerne zu. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.26


Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Lampel. – Bitte.

 


18.26.40

Bundesrat Michael Lampel (SPÖ, Burgenland): Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Ich möchte mich in meiner Rede auf einen Bereich konzentrieren, der den Konsumentenschutz wesentlich erhöht: auf die Änderung der Regelung für die Werbefahrten.

Wer kennt das nicht: Jackpot, aber ausgezahlt wird bei einer Veranstaltung! Mit Gewinnversprechungen von mehreren tausend Euro und vermeintlichen Gratis-Geschenken werden gutgläubige Verbraucherinnen und Verbraucher zu Produktprä­sentationen, Reiseshows und ähnlichen Veranstaltungen gelockt. Der Ausflug entpuppt sich meist als Werbefahrt, bei der überteuerte Produkte an die vermeintlichen Gewinner verkauft werden. Immer öfter ärgern sich Konsumenten in den verschie­densten Beratungsstellen über neue Maschen bei Werbefahrten und Gewinnbe­nach­richtigungen. Die Unternehmen werden immer dreister. Immer wieder kommen findige Unternehmen mit neuen Tricks auf den Markt.

Nach einer Gewerberechts-Novelle im Jahr 2008, bei der verschärfte Bestimmungen für Werbeveranstaltungen im Inland eingeführt wurden, weichen die findigen Veran­stalter vermehrt ins Ausland aus. Die Bestimmungen der Gewerbeordnung wurden bis


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