BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 164

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zent im Bereich der freien Gewerbe tätig, der Rest ist geregelt. Regelungen haben einen qualitativen Hintergrund: Wo Leib, Leben, Gesundheit oder Vermögen gefährdet werden können, müssen auch qualitative Beschränkungen verordnet beziehungsweise bestimmte Erfordernisse, Befähigungen verlangt werden. Natürlich ist die Entwicklung bei diesen Berechtigungen immer auch eine Frage, zu der vielleicht manches Mal überschießend argumentiert wird, manches Mal auch nicht.

Was die Fotografie anlangt, haben wir uns im Nationalrat und auch auf anderer Ebene intensiv damit beschäftigt. Die Frage ist: Haben wir jetzt eine gute oder eine schlechte Regelung, weil wir etwas relativ Weitgreifendes vorgelegt haben?  Ich finde, dass wir, wie es in Österreich eben ist, einen guten Kompromiss erreicht haben, der durchaus weiterführend ist. Die Fotografen, die bisher als Pressefotografen tätig waren, haben jetzt Verbesserungen, einen einfacheren, aber qualitativ besseren Zugang. In ein paar Jahren werden wir uns wahrscheinlich darüber unterhalten, dass wir auch das noch weiterentwickeln. Man kann 10 000 Leute, die schon erwähnt worden sind, sicherlich nicht ignorieren, aber auch nicht das, was jemand bisher in eine qualitativ hoch­ste­hende Ausbildung investiert hat.

Teilweise ist auch argumentiert worden, es wäre die Lehrlingsausbildung gefährdet oder Ähnliches. Das ist natürlich nicht richtig. Wir haben auch andere freie Gewerbe wie etwa den Handel. Die Gewerberegelung ist in dem Bereich kein Hindernis für die Lehrlingsausbildung. Wir haben im Handel eine sehr gute Lehrlingsausbildung. Daher glaube ich auch, dass der Punkt gut geregelt worden ist.

Was sonst noch enthalten ist, ist bereits teilweise angesprochen worden. Im Endeffekt war ein Teil eine Notwendigkeit aufgrund der EuGH-Rechtsprechung, insbesondere was den EWR anbelangt. Was die Geschäftsführer anlangt, ändern wir materiell nichts, aber wir haben die Schweiz und die anderen EWR-Staaten bis jetzt benachteiligt. De facto geht es um nichts anderes als um die Gleichstellung. Ähnliches gilt auch, was den Entfall des Versandhandelsverbots für Kontaktlinsen anbelangt.

Ich habe auch noch einige Anmerkungen betreffend die Dienstleistungsrichtlinie und deren Umsetzung. Was vielleicht wichtig ist: Nachdem wir die Dienstleistungsrichtlinie mit den Ländern im Sinne eines One-Stop-Shops umgesetzt haben, wird auch das Verfahren zur Berufsanerkennung an die Landeshauptleute übertragen. Im Endeffekt handelt es sich um eine qualitative Aufwertung, wenn es um die Berufsanerkennung geht.

Wir haben auch, was die Deregulierung anlangt, verschiedene Vorschläge der Länder aufgegriffen. Einige sind ja bereits angesprochen worden, zum Beispiel was das Betriebsanlagenverfahren anbelangt, was die Kundmachungen betrifft. Das alles sind Vereinfachungen, ohne dass dadurch Bürgerrechte beschnitten werden.

Ein wichtiger Punkt wird im § 360 geregelt. Die Oberösterreicher werden es vielleicht mitverfolgt haben. Dort ist ein Bezirkshauptmann-Stellvertreter verurteilt worden, weil er in einem gewerberechtlichen Verfahren nicht die Schließung des Unternehmens durchgeführt und damit gegen das Gesetz gehandelt hat. Auf der anderen Seite ist es vielleicht auch problematisch, wenn fehlende Genehmigungsvorgänge gleich die Schließung zur Folge haben. Bei einstweiligen Zwangs- und Sicherheitsmaßnahmen nach § 360 bekommen die Behörden nunmehr die Möglichkeit eingeräumt, von end­gültigen Schließungsmaßnahmen zunächst abzusehen, wenn sich der Betriebs­inhaber an einen strikten Genehmigungszeitplan hält. Das ist absolut wichtig, weil man da praktisch beide Interessen, die Schutzinteressen und auch die Betriebsinteressen, zusammenführt.

Ein paar andere Dinge: Was die Zimmermeister anlangt, ist da jetzt eine langjährige Streiterei über die Bezeichnung ausgeräumt und geklärt. Zu den Werbefahrten ist klar-


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