BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 165

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gestellt worden, dass die strengen Regeln nicht umgangen werden können, indem die Durchführung der Veranstaltung vom grenznahen Ausland aus organisiert wird, und noch ein paar andere Dinge.

Insgesamt – und das ist auch in den meisten Wortmeldungen angesprochen worden – ist diese Gewerbeordnungsnovelle sicherlich nicht die letzte ihrer Art. Sie markiert jedoch einen Fortschritt, was Wettbewerbsfähigkeit und auch Zugang zum Unter­nehmertum anbelangt, und ich bitte daher um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.46

18.46.30

 


Präsident Georg Keuschnigg: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist mehrheitlich der Fall. Der Antrag ist somit angenommen.

18.47.2123. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe und die Ausübung der Trainingstherapie (Medizinische Assistenzberufe-Gesetz – MABG) erlassen und das MTF-SHD-G, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeit­gesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Allgemeine Sozialversiche­rungs­gesetz, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert werden (1808 d.B. und 1821 d.B. sowie 8762/BR d.B. und 8783/BR d.B.)

 


Präsident Georg Keuschnigg: Damit gelangen wir zum 23. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Reisinger. Bitte um den Bericht.

 


18.47.41

Berichterstatter Friedrich Reisinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Be­schluss des Nationalrates vom 6. Juli 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe und die Ausübung der Trainings­therapie erlassen und das MTF-SHD-G, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz, das Krankenanstalten-Arbeits­zeitgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungs­gesetz, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Georg Keuschnigg: Vielen Dank für den Bericht.

Ich darf vorab Herrn Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger sehr herzlich hier bei uns im Bundesrat begrüßen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wir gehen in die Debatte ein.

 


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