BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 166

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Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Köberl. – Bitte.

 


18.49.16

Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Gesetze, welche wir heute diskutieren, beruhen auf einer Grundlage aus dem Jah­re 1961. Bis 1992 waren die Ausbildung und das Berufsrecht von insgesamt 22 Ge­sundheitsberufen im ehemaligen Krankenpflegegesetz geregelt, wobei die Berufsbilder und die Tätigkeitsbereiche nur sehr allgemein umschrieben waren, was in der Praxis sehr oft zu Auslegungsschwierigkeiten führte.

Im Jahre 1992 wurden die gehobenen medizinisch-technischen Dienste ausgegliedert und ein eigenes MTD-Gesetz erlassen. Ein paar Jahre später wurde das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz erlassen, durch das ein modernes Berufs- und Ausbildungs­recht für die Gesundheits- und Krankenpflege geschaffen wurde. Übrig blieben dann eigentlich nur noch die medizinisch-technischen Fachdienste und die Sanitätshilfs­dienste. Mit dem neuen Gesetz möchte man ein grundlegend modernisiertes Gesetz schaffen, das den aktuellen Erfordernissen des 21. Jahrhunderts angepasst ist.

Mit dem Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das wir heute beschließen, werden den bisherigen Sanitätshilfsdiensten und dem medizinischen Fachdienst ein modernes Berufsbild und eine neue Ausbildungsverordnung verschafft. Für die Sanitäts­hilfsdienste bedeutet das, dass sie sich wegbewegen vom wirklichen Hilfsdienst und Anlernberuf hin zu einem Gesundheitsberuf mit ordentlicher Ausbildung. Es wurde darauf geachtet, dass wirklich ordentliche Verhältnisse und vor allem auch Weiter­bildungsmöglichkeiten geschaffen werden, bis hin zur Berufsreifeprüfung.

Zu Berufsbild und Ausbildung für die Assistenzberufe – dazu gehören die Operations­assistenz, die Desinfektionsassistenz, die Gipsassistenz, die Röntgenassistenz und die medizinische Fachassistenz –: Die Ausbildung für all diese Assistenzberufe startet mit einem gemeinsamen Basismodul. Anschließend wird mit berufsspezifischen Aufbau­modulen eine fundierte Ausbildung mit hoher Qualität geschaffen. Es wird damit sicher­gestellt, dass junge Menschen, die sich für einen Gesundheitsberuf entscheiden, eine Basis und eine qualifizierte Ausbildung erhalten. Gleichzeitig wird mit diesem Gesetz aber auch sichergestellt, dass man über den zweiten Bildungsweg oder als Wie­dereinsteigerIn die Chance hat, sich in einem Berufsfeld zu verwirklichen, sich dann aber im Laufe des Arbeitslebens auch in weiteren Berufsfeldern weiterentwickeln kann. Damit wird ein bedarfsgerechter, flexibler Einsatz dieser Berufstätigen ermög­licht.

Ich war lange Zeit Betriebsratsvorsitzende in einer Sonderkrankenanstalt und von Be­ginn meiner Vorsitzzeit an hat mich das MTF-SHD-Gesetz begleitet. Die medizi­nischen Fachkräfte, die bis jetzt auf drei Sparten, nämlich Labor, Röntgen und Physiotherapie festgelegt sind, haben schon seit Jahren eine Neuordnung und Neuregelung der sie betreffenden Gesetzesmaterie verlangt  und das mit Recht, denn es ging um die Absicherung des Berufsbildes in Zukunft, was nun durch dieses Gesetz erfolgt.

Die bisherige Ausbildung im medizinisch-technischen Fachdienst wird nun durch die neue Ausbildung in den medizinischen Assistenzberufen abgelöst. Angehörige des medizinisch-technischen Fachdienstes behalten aber natürlich ihre bisherige Berufs­berechtigung und Berufsbezeichnung, sie werden aber zusätzlich in den Gel­tungsbereich des Medizinische Assistenzberufe-Gesetz übergeführt. Im Gesetz sind natürlich Übergangsfristen festgelegt.

Ich erinnere mich noch an so manche Diskussion mit VertreterInnen der gehobenen Dienste. Ich glaube, ihnen wäre es lieber gewesen, der Fachdienst wäre ganz verschwunden, als dass wir ihn jetzt noch aufwerten.

 


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