BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 169

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Aber wir sind optimistisch und hoffen, dass auch diese ausstehenden offenen Punkte, die es noch gibt in diesem Themenbereich, abgearbeitet und gelöst werden können. Deshalb stimmen wir, wie gesagt, heute auch zu. (Beifall bei FPÖ und Grünen sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

19.02


Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


19.02.49

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir werden diesem Gesetz zustimmen. Dass sich durch die technische Entwicklung im medizinischen Bereich sehr vieles grundlegend und massiv verändert hat und dass man das Anfor­derungsprofil der Menschen, die in diesem Bereich tätig sind, auch entsprechend anpassen muss, liegt, glaube ich, ganz klar auf der Hand. Es ist wichtig, dass Men­schen, die als Hilfskräfte tätig waren, nun auch als Assistenzkräfte eingesetzt werden können, nachdem sie vorher eine Ausbildung bekommen haben.

Nur stehen wir da vor einem, wie soll ich sagen, Widerspruch, den man auch im Sozialbereich beobachten kann. Einerseits wünschen wir alle uns gut ausgebildete, bestqualifizierte Menschen, die im pflegenden Bereich, im medizinischen Bereich, im Sozialbereich tätig sind, auf der anderen Seite wissen wir, dass die Länder die Kosten zu tragen haben und die Menschen dann meistens – das ist im Sozialbereich verstärkt zu beobachten – eigentlich gar nicht mehr in den Verwendungsgruppen eingesetzt werden, die eigentlich ihrer Ausbildung entsprechen würden. Ich kenne viele Sozial­arbeiter, die zum Beispiel, wenn sie Sozialarbeit fertig studiert haben, in BAGS 8 eingestuft werden sollten, viele werden aber in 7 oder auch 6 eingestuft und verdienen auch dementsprechend weniger.

Das ist sozusagen ein heikles Thema: Auf der einen Seite wünschen wir uns und möchten wir, dass bestausgebildetes Personal tätig ist, aber auf der anderen Seite, wenn es dann darum geht, diese Menschen auch adäquat zu entlohnen, wird auf die Bremse gestiegen, und das steigert sicher nicht die Arbeitszufriedenheit. – Das ist der eine Punkt.

Es gab viele Erwartungen und Sorgen rund um dieses Gesetz. Man hat jetzt vieles unter einen Hut gebracht, und wir werden diesem Gesetz auch zustimmen. Was ich aber noch in aller Kürze ansprechen möchte, ist die Thematik der Schmerzpatienten. Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Menschen Schmerzen haben. Sie werden dann meistens von einem Facharzt zum anderen geschickt, ein Medikament nach dem anderen wird verschrieben, aber letztendlich ist das für den Betroffenen, aber auch für die Ärzte sehr unbefriedigend.

Daher wäre es begrüßenswert, wenn wir flächendeckend Kompetenzzentren einrichten würden, die, ich will nicht sagen alternativ, aber eher aus einer komplementär­medizi­nischen Sichtweise an die Thematik herangehen, und auch die Kassen, die die Kosten tragen, sollen dann entsprechend diese Leistungen übernehmen. Ich spreche hier zum Beispiel von Chinesischer Medizin, von Akupunktur oder von der Homöopathie und nicht – damit das nicht falsch verstanden wird – von diesen Wahnsinnsgeschichten, die es auch gibt, wie Pendeln, Handauflegen und Ähnliches. Aber da, wo es einen breiten Konsens gibt, die herkömmliche Medizin um die zum Beispiel mittlerweile doch sehr bewährte Chinesische Medizin zu ergänzen, wäre dies sicher im Interesse der Betroffenen und auch im Interesse der Ärzte.

Wir werden dieser Gesetzesvorlage natürlich auch unsere Zustimmung erteilen.

 


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