BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 170

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Ich wünsche Ihnen, Herr Minister, viel Kraft in Ihren Bemühungen, ELGA zu instal­lieren. – Danke. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

19.06


Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.

 


19.06.29

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist mir heute eine ganz besondere Freude, Ihnen dieses Gesetz darzustellen und zu berichten, warum. Bei vielen Bundeskongressen des Österreichischen Gewerk­schaftsbundes, bei vielen Resolutionen der Arbeiterkammer-Vollversammlungen in Österreich haben die Vertreter der Gesundheitsberufe deutlich gemacht, dass sie einen besseren Zugang zu ihrer Ausbildung wollen. Es freut mich ganz besonders, dass die Vertreter der ÖGB-Fachgruppe Gesundheitsberufe hier sind. Josef Zellhofer und Karl Preterebner, herzlich willkommen!

Ich denke das macht deutlich, was Menschen, die tagtäglich die Pflege, die Ver­sorgung von Menschen erbringen, für eine Ausbildung brauchen, wohin der Weg geht. Es waren bisher Hilfstätigkeiten – so hat es auch das Gesetz umschrieben –, und in der Zukunft werden es vollwertige Berufe sein, die eine Qualifikation erfordern. Wir brauchen in Zukunft gut ausgebildete Kolleginnen und Kollegen, die die Tätigkeit in den Krankenanstalten, in der Reha übernehmen.

Dieses Gesetz schafft die Basis dafür, dass man eine Grundausbildung machen kann. Wer mit 17 Jahren beginnt, muss mindestens in drei Sparten eine Ausbildung machen. So schafft das Gesetz eine große Flexibilität, so wie wir sie in den unterschiedlichen Einrichtungen brauchen, und es stellt auch sicher, dass Menschen in einem zweiten Berufsweg – wenn zum Beispiel ein Unternehmen schließt; ich erinnere mich an meine Erfahrungen bei der Schließung von Philips in Gmunden, wo viele Frauen, die dort beschäftigt waren, dann in den Gesundheitsberuf gegangen sind – die Möglichkeit des Einstieges in einer Qualifikation haben, und sie können dann im Laufe ihres Berufs­lebens weitere Qualifikationen erlernen, sich weiterentwickeln. Und das macht die Gesundheitsberufe noch attraktiver.

Es ist schon angesprochen worden, dass wir auch das Thema Trainingstherapie mit den Sportwissenschaftlern geregelt haben. Ich denke, das ist ein wichtiges Thema, das mit diesem Gesetz nun geklärt worden ist.

In Zukunft haben Patientinnen und Patienten Betreuer, Berater, Assistenzberufe zur Verfügung, die eine bessere Qualität und eine bessere Ausbildung haben.

Ich kann auf eine Sache eingehen, die zum Thema Wundmanagement angesprochen wurde – ich sage es nur, weil es nicht falsch hier im Raum stehen soll –: Das ist eine Tätigkeit, die die Gesundheits- und Krankenpfleger oder Krankenschwestern machen können. Wenn jemand Hauskrankenpflege macht, ist es auch vorgesehen, dass man das mit der Krankenkasse abrechnen kann. Aber das ist eine Tätigkeit, die der Hauskrankenpflegerin, den Krankenpflegern vorbehalten ist, und das ist auch gut so.

Den diplomierten medizinisch-technischen Fachkräften kann man auch deutlich sagen, wir haben auch diese Berufssparte gestärkt, gestützt, und sie brauchen sich keine Sorgen zu machen. Sie haben auch mit dem neuen Gesetz jetzt die Chance, sich weiterzuentwickeln, in der Ausbildung mehrere Felder zu erlernen und damit den Beruf besser ausüben zu können. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

19.09

19.10.30

 


Präsident Georg Keuschnigg: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

 


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