BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 171

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Es liegen dazu keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist damit ge­schlos­sen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.10.5824. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen erlassen und das Ärztegesetz 1998 geändert wird (1807 d.B. und 1822 d.B. sowie 8763/BR d.B. und 8784/BR d.B.)

 


Präsident Georg Keuschnigg: Wir kommen zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Reisinger. Ich bitte um den Bericht.

 


19.11.17

Berichterstatter Friedrich Reisinger: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen erlassen und das Ärztegesetz 1998 geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Georg Keuschnigg: Ich danke für den Bericht.

Wir treten in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Köberl. Ich erteile es ihr.

 


19.12.11

Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Minister! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das nächste Gesetz, das wir hier beschließen, wurde ja in der Öffent­lichkeit schon heftigst diskutiert. Es geht um die Qualitätsstandards für Schönheits­operationen.

Der Drang nach Schönheit ist ja keine Neuerscheinung unserer Zeit, sondern das Schönheitsideal war schon immer gegeben, nur hat es sich im Lauf der Jahre und Jahrhunderte maßgeblich verändert. Beispielsweise galt in der Renaissance ein Doppelkinn als sexy, heute würden wir damit eher den Schönheitschirurgen aufsuchen. Fettleibigkeit war in der Antike ein begehrtes Wohlstandszeichen, und man ging nicht zur Fettabsaugung.

Also seit jeher setzen auch die Menschen die unterschiedlichsten Mittel ein, um den jeweils vorherrschenden Schönheitsvorstellungen zu entsprechen. Was allerdings neu ist: Es wurde zu keiner Zeit die Perfektionierung des Körpers derart in den Mittelpunkt gestellt wie in der Gegenwart. Gerade die Jugendlichen leiden oft unter diesen über­triebenen Schönheitsidealen, und ich denke, dass die Bilder, Plakate und auch diverse


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