Fernsehsendungen mitverantwortlich dafür sind, dass sich immer mehr Menschen in ihrer anscheinend nicht ganz makellosen Haut unwohl fühlen.
Schon 13-Jährige beginnen mit Diäten, die Essstörungen nehmen immer mehr zu, und Schönheitsoperationen werden anscheinend alltäglich. Die Hemmschwelle, sich einer Operation zu unterziehen, wird immer geringer, und es gibt ja auch Fernsehsendungen, in denen noch propagiert wird, dass da eigentlich nichts passieren kann.
Es ist daher sehr erfreulich, dass sich Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek – ich denke, das passt sehr gut zu diesem Thema, das wir heute behandeln – für eine Kennzeichnungspflicht von Fotos einsetzt, wonach Fotos gekennzeichnet werden müssen, die bearbeitet wurden. Die perfektionierte Schönheit in der Werbung wird nämlich sehr oft künstlich geschaffen, und ich denke mir, Konsumentinnen und Konsumenten haben das Recht, zu erfahren, ob es sich um retuschierte Fotos handelt.
In Österreich gibt es Schätzungen zufolge mittlerweile über 50 000 Schönheits-OPs – offizielle Zahlen dazu gibt es nicht –, 80 bis 90 Prozent dieser Eingriffe werden an Frauen durchgeführt, und bedauerlicherweise werden diese Frauen, die sich operieren lassen, immer jünger. Vor 15 Jahren waren die Patientinnen noch zwischen 50 und 60 Jahre alt, heute ist der Durchschnitt zwischen 18 und 38 Jahren, und ein Zehntel aller ästhetischen Operationen wird an unter 20-Jährigen vorgenommen.
Also man kann sagen, dass die Schönheits-OPs eine Modeerscheinung sind, und unverständlicherweise bekommen immer mehr junge Mädchen diese Operationen von ihren Eltern zum Geburtstag oder zur bestandenen Matura geschenkt, obwohl man weiß, dass jede Operation mit einem gesundheitlichen Risiko verbunden ist. Gerade in der Jugendzeit hadern viele mit ihrem Aussehen. Deshalb sind wir Eltern, aber auch alle Lehrerinnen und Lehrer und Bezugspersonen so wichtig, um die Persönlichkeit und die Einzigartigkeit von Kindern und Jugendlichen zu stärken und zu fördern, denn wer selbstbewusst genug ist, muss nicht jede Modeerscheinung mitmachen und jedem Schönheitsideal hinterherlaufen.
Meine Damen und Herren! Es ist eine sehr wichtige und notwendige Maßnahme, einerseits ein Verbot von medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operationen für unter 16-Jährige zu verbieten und einen besonderen Schutz für die 16- bis 18-Jährigen, das heißt eine Wartezeit von vier Wochen, die Einwilligung von Erziehungsberechtigten sowie eine psychologische Beratung vor dem Eingriff gesetzlich zu regeln. Es müssen das Wohl und der Schutz der Patientinnen und Patienten, vor allem unserer Jugend im Zentrum stehen.
Um eine möglichst hohe Qualität bei Schönheitsoperationen sicherzustellen, bedarf es auch bundesweiter Qualitätsstandards und einer Normierung der erforderlichen ärztlichen Qualifikationen. Zurzeit dürfen sich in Österreich alle Ärztinnen und Ärzte als Schönheitschirurgen bezeichnen, unabhängig von ihrer Qualifikation und vom Umfang ihrer praktischen Erfahrung auf diesem Gebiet.
Hier ist auch noch anzuführen, dass in diesem Gesetz auch ein Werbeverbot für Schönheitsoperationen enthalten ist, und zwar auch für ausländische Anbieter.
Schön wäre es, wenn die Diskussion um dieses Gesetz auch zu einer Diskussion um ein gesundes Körperbewusstsein insbesondere bei jungen Frauen führen würde und zu einer Diskussion um die von den Medien vorgegebenen Schönheitsideale, denn es stellt sich die Frage, ob ich mit einer neuen Nase oder ein paar Fältchen weniger allein glücklicher bin.
Dieses Gesetz ist ein gutes, und wir stimmen dem gerne zu. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Dönmez.)
19.17
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