BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 173

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Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Greiderer. – Bitte.

 


19.17.59

Bundesrätin Elisabeth Greiderer (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Geschäft mit der Schönheit ist auch in Österreich ein lukratives Geschäft. Dieses weite Feld der Schönheitsoperationen hat aber bisher einen Schönheitsfehler: Der Markt ist überhaupt nicht geregelt! Jeder Arzt darf herumschnipseln, Fett absaugen oder dann noch mit der Bezeichnung „Schönheitschirurg“ oder „Beauty-Doc“ um Kundinnen und inzwischen auch Kunden werben. Deshalb freut es mich sehr, dass wir diesem Wildwuchs einen Riegel vorschieben und heute dieses Gesetz beschließen.

Was also ändert sich ab 1. Jänner? – Viel haben wir schon von meiner Vorrednerin gehört. Schönheitsoperationen an Jugendlichen unter 16 Jahren werden verboten sein, außer es ist jemand durch einen Unfall entstellt oder es ist medizinisch notwendig. 16- bis 18-Jährige brauchen zum einen die Bewilligung der Eltern, zum anderen müssen sie sich vorher psychologisch beraten lassen – auch das hat meine Vorrednerin schon erwähnt –, von der Einwilligung bis zum Eingriff müssen in diesem Fall, wenn es sich um 16- bis 18-Jährige handelt, vier Wochen Abstand sein, bei Erwachsenen zwei Wochen. Sollte es zu einer Absage vor der Operation kommen, kann man das bis eine Woche vor der Operation kostenlos machen.

Künftig dürfen auch nur noch Ärzte mit besonderer Ausbildung Eingriffe vornehmen, deren Namen von der Ärztekammer im Internet veröffentlicht werden. Kein Arzt darf sich zukünftig „Beauty-Doc“ nennen, nur die Zusätze „ästhetische Chirurgie“ oder „ästhetische Medizin“ sind erlaubt.

Vergleichende Werbung mit den üblichen Vorher-nachher-Fotos sind Gott sei Dank dann auch verboten. Die Geldstrafen sind saftig, die werden sich zwischen 15 000 € und 25 000 € bewegen.

Abschließend möchte ich noch anmerken, dass es diesen Schönheitswahn und Jugendwahn nicht in diesem Ausmaß gäbe, wenn wir nicht ständig mittels Werbung mit manipulierten und bearbeiteten Bildern konfrontiert werden würden.

Deshalb sollten wir gemeinsam über gesetzliche Vorschriften nachdenken, die es einschränken, dass Fotos und Filme mit den modernen Bildbearbeitungsprogrammen so stark manipuliert werden, dass sie mit der Wirklichkeit nichts mehr zu tun haben. Die Kennzeichnungspflicht ist ein guter Ansatz, aber ich frage mich, ob das ausreichen wird.

Einen weisen Spruch möchte ich uns zum Schluss noch mitgeben:

Was du an Jugend verlierst, gewinnst du an Weisheit und Gelassenheit! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Mühlwerth.)

19.21


Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


19.21.21

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich anschließen. Ich finde es bewundernswert. Es ist leider sehr rar in der österreichischen Politik, dass sich bei einem Gesetz im Prinzip alle einig sind – einig, dass es notwendig ist, eine gesetzliche Regelung zu schaffen –, dass lang und aus­reichend diskutiert wird, dass nicht viel gestritten wird, dass wir eigentlich alle einer


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