BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 174

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Meinung sind und dass die Diskussion auch dazu beiträgt, in der Öffentlichkeit ein bisschen Bewusstseinsbildung zu schaffen.

Das ist, glaube ich, in diesem Fall gelungen. Da kann ich Ihnen, Herr Minister, wirklich nur gratulieren. Das haben Sie in der bewährten ruhigen Art und Weise durchgezogen. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

Es gibt natürlich von unserer Seite, wie immer, ein paar Verbesserungswünsche. Wir hätten uns gewünscht, dass man überhaupt erst ab 18 Jahren Schönheitsoperationen durchführen lassen kann, weil Mädchen erst ab 18 Jahren wirklich ausgewachsen sind; das war so und das wird sich nicht so schnell ändern.

Nun ist ja diese Übergangslösung mit der psychologischen Beratung vorgesehen. Vernünftiger wäre es unserer Meinung nach gewesen, das überhaupt erst ab 18 Jahren zu erlauben.

Ein weiterer Wermutstropfen ist, dass die Verordnung, welcher Arzt was machen kann, der Ärztekammer überlassen wird und nicht dem Ministerium.

Wir hätten uns auch strengere Werbebeschränkungen und höhere Strafen gewünscht. Es wird sich ja vielleicht auch in Zukunft an diesem Gesetz wieder ein wenig verändern, und vielleicht schaffen wir es auch wirklich, es zu verbessern.

Ich denke, es ist wirklich ein Problem der Bewusstseinsbildung. Wir hatten das alle. In unserer Jugendzeit waren es vielleicht nicht Schönheitsoperationen, sondern andere Blödsinnigkeiten, die wir gemacht haben, damit wir hervorstachen oder eben so waren wie die anderen. (Bundesrat Mayer:  Beispiele!) – Über die Beispiele reden wir nachher. Das waren Jugendsünden. Unsere Jugendsünden konnten rückgängig gemacht werden, diese Dinge können leider nicht rückgängig gemacht werden.

Viele sind sich auch des Risikos nicht bewusst, und ich denke, es ist wichtig, dass diese Probleme künftig aufgezeichnet und gesammelt werden. Auch das ist ein wichtiger Beitrag, weil im Bewusstsein noch nicht angekommen ist, dass da viel schief­gehen kann. Mehr Dokumentation würde möglicherweise einige abhalten.

Also prinzipiell, insgesamt: Gratulation zu diesem Gesetz! Wir stimmen gerne zu. – Danke. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

19.23


Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag. Duzdar. – Bitte.

 


19.24.05

Bundesrätin Mag. Muna Duzdar (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Es ist ja schon vieles von meinen Vorrednerinnen zu diesem Thema gesagt worden, ich möchte jetzt nichts wiederholen.

Trotzdem habe ich mich von der Rednerliste nicht streichen lassen, weil ich denke, dass dieser Themenbereich einer ist, der politisch gesehen, sagen wir es einmal so, relativ neu behandelt und thematisiert wird, weil sich die Entwicklung im Bereich der plastischen Chirurgie in den letzten zehn, 20 Jahren drastisch verändert hat.

Deshalb glaube ich, dass man das nicht oft genug betonen kann: Das Ärztegesetz, das wir heute novellieren, stammt aus dem Jahr 1998, und in diesen letzten 20 Jahren hat es, wie gesagt, im Bereich der plastischen Chirurgie sehr viele Veränderungen gegeben. Es hat eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung gegeben, der man als österreichische Politik nicht kritiklos gegenüberstehen darf.

 


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