BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 168

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In meiner Heimat, in Gmünd, haben wir auch eine Ausbildungsstätte für die MTF. Ich durfte bei der letzten Zeugnisverteilung dabei sein. Es herrschte wirklich große Un­sicherheit, wie es weitergehen wird, eine wehmütige Stimmung bezüglich der Zukunft. Sie haben die Ausbildung eben erst neu abgeschlossen und es gab die Unsicherheit, wie es damit in Zukunft ausschaut.

Daher ist es mir so besonders wichtig, dass das Berufsbild der MTFs im neu geschaf­fenen der Röntgenassistenz enthalten ist und dass sie einfache und standardisierte CT- oder MR-Untersuchungen machen können, aber nach Maßgabe von ärztlichen Anordnungen auch weitere Untersuchungen. Die komplizierten Untersuchungen wie zum Beispiel Untersuchungen mit Kontrastmitteln sind dem Fachdienst vorbehalten.

Als äußerst notwendig erachte ich auch, dass im § 38 MABG Übergangsbestim­mungen enthalten sind, die sicherstellen, dass die MTFs im Bereich von Labor und Radiologie auch weiterhin in Eigenverantwortung – die Eigenverantwortung liegt mir da sehr am Herzen – arbeiten können.

Wichtig ist, dass die Übergangsbestimmungen für jene gelten, die vollzeitbeschäftigt sind, aber auch für jene, die nur teilzeitbeschäftigt waren und natürlich auch für die, die momentan noch in Ausbildung stehen, damit es eben fließend weitergeht.

Ich möchte schon zum Schluss kommen und vielleicht abschließend noch feststellen, dass wir mit diesem Gesetz vor allem für unsere Frauen etwas tun, denn es sind vor allem Frauen, die in medizinisch-technischen Assistenzberufen arbeiten. Sie haben jetzt die Möglichkeit, sich höher zu qualifizieren. Dadurch sind sie sicher auch sehr motivierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und das kommt natürlich den Patienten zugute, denn damit können sie sich sicher fühlen und sind zufriedene Patienten. In diesem Sinne möchten wir diesem Gesetz gerne zustimmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.59


Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.

 


19.00.13

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Das Positive, die Rechtsgrundlage für die Sportwissenschaftler wurde ja bereits erwähnt, darauf brauche ich nicht näher einzugehen. Was für uns besonders wichtig war und eigentlich erst im Zuge eines Abänderungsantrages im Nationalrat im letzten Moment hineinreklamiert worden ist, war eine Forderung von uns, dass beim Berufsbild der Radiotechnologen jetzt auch die Computertomographien und Magnetresonanzen dazugehören. Das hat uns bewogen, diesem Gesetz zuzustimmen.

Es gibt natürlich auch einige Wermutstropfen dabei. Besonders die Verkürzung der Ausbildungsdauer für die Ordinationsassistenten von 1 000 auf 650 Stunden erscheint uns nicht nachvollziehbar, denn im Zuge immer komplexer werdender medizinischer Geräte und leider auch immer mehr überbordender Verwaltung und Bürokratie können wir uns nicht vorstellen, dass diese Aufgaben jetzt, mit einer doch beträchtlich verkürzten Ausbildungszeit, wirklich fundiert erlernt werden können.

Ein weiterer Wermutstropfen ist, dass die Berufsgruppe der Wundmanager nicht als eigene Berufsgruppe anerkannt wird. Diese hochkomplexe Ausbildung haben bis jetzt doch immerhin ungefähr 2 500 Personen absolviert, und sie haben durch diese bisher nicht stattgefundene Anerkennung auch nicht die Möglichkeit, Kassenverträge zu haben. Im Umkehrschluss bleibt damit natürlich auch die Behandlung jenen Personen vorbehalten, die finanziell bessergestellt sind und das eben bezahlen können.

 


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