BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 177

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lich daran mitgearbeitet hat, in diesem Bereich die Qualität des medizinischen Umgangs in den Vordergrund zu stellen. Überall dort, wo es um Arbeit und um Tätigkeiten geht, ist das gar nicht einfach, aber in diesem Feld hat man klar und deutlich gesagt: Wir wollen die Qualität in den Vordergrund stellen.

Folgendes ist mir wichtig, und darauf möchte ich hinweisen: Es war eine Diskussion dazu, ob wir das bis 16 oder bis 18 Jahre verbieten. Diese Frage kann man so oder so beantworten. Wir haben uns für 16 Jahre entschieden. Unter 16-Jährige sollen nicht notwendige ästhetische Operationen nicht durchführen dürfen. Das haben wir klar verboten. Wir haben aber auch zusätzliche Kriterien eingeführt.

Der Gesetzgeber sagt damit auch deutlich, wohin die Reise geht, was den Seriösen von den weniger Seriösen unterscheidet, nämlich die Zeit der Auseinandersetzung mit den Fragen: Mache ich eine Operation? Wie lange ist die Wartefrist? Es geht darum, wie lange man jemanden überlegen lässt, ob er den Eingriff machen lässt. Das ist ein Element.

Das Zweite geht in die Richtung, sich die Frage zu stellen: Welche Ideale stehen in der Öffentlichkeit als Motivation für eine Schönheitsoperation? Da geht es darum, diese Ideale zu überprüfen, und da ist eine Beratung durch Psychologinnen und Psychologen jedenfalls für PatientInnen zwischen 16 und 18 Jahren gesetzlich verpflichtend – ich würde aber auch bei Personen über 18 Jahren anraten, das in den Prozess der Krankenbehandlung einzubeziehen. Da hat dann der Gesetzgeber dieses Kriterium auch vorgegeben.

Ich habe in meiner Tätigkeit viele Menschen erlebt, die mir geschildert haben, dass die Erwartung, die sie an eine ästhetische Operation gehabt haben, dann in der Realität nicht umgesetzt worden ist. Das heißt, die Erwartung ist nicht erfüllt worden. Dieses Gesetz dient dazu, dass man eine seriöse Aufklärung hat, dass diese Operationen von geeigneten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden, dass wir zu mehr Konsu­mentenschutz in diesem Feld des Gesundheitswesens kommen, dass eben nicht das Geld im Vordergrund steht, sondern die Qualität der medizinischen Tätigkeit. (Allge­meiner Beifall.)

19.36

19.36.10

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.37.0825. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Tierärztekammergesetz erlassen und das Tierärztegesetz geändert wird (1734 d.B. und 1824 d.B. sowie 8785/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen damit zum 25. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Greiderer. Ich bitte um den Bericht.

 


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