Es ist zu diesem Tagesordnungspunkt namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von fünf Bundesrätinnen und Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“, das bedeutet kein Einspruch, oder „Nein“.
Ich bitte alle um deutliche Wortmeldungen und ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesrätinnen und Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.
*****
(Über Namensaufruf durch den Schriftführer Lindinger geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)
*****
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Ja“.
Die Stimmabgabe ist beendet.
Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.
*****
(Die Stimmenzählung wird vorgenommen. – Die Sitzung wird um 20.46 Uhr unter-brochen und um 20.48 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Demnach entfallen auf den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, bei
53 abgegebenen Stimmen 41 „Ja“-Stimmen und 12 „Nein“-Stimmen. Der Antrag ist somit angenommen.
Mit „Ja“ stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte:
Androsch;
Beer, Blatnik;
Diesner-Wais, Duzdar;
Füller, Fürlinger;
Grimling;
Hammerl;
Jachs;
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite