BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 195

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Es ist zu diesem Tagesordnungspunkt namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesrätinnen und Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzufüh­ren. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“, das be­deutet kein Einspruch, oder „Nein“.

Ich bitte alle um deutliche Wortmeldungen und ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesrätinnen und Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.

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(Über Namensaufruf durch den Schriftführer Lindinger geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Ja“.

Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.

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(Die Stimmenzählung wird vorgenommen. – Die Sitzung wird um 20.46 Uhr unter-brochen und um 20.48 Uhr wieder aufgenommen.)

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben, bei

53 abgegebenen Stimmen 41 „Ja“-Stimmen und 12 „Nein“-Stimmen. Der Antrag ist somit angenommen.

Mit „Ja“ stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte:

Androsch;

Beer, Blatnik;

Diesner-Wais, Duzdar;

Füller, Fürlinger;

Grimling;

Hammerl;

Jachs;

 


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