BundesratStenographisches Protokoll813. Sitzung / Seite 90

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Wir haben in den letzten Wochen, wir haben sogar in den letzten Tagen erfahren, dass die Gerichte sehr exemplarische Strafen verhängen über Persönlichkeiten, Funk­tionäre, Mandatare, die nachweislich ein Fehlverhalten an den Tag gelegt haben. Das gilt zumindest für die erste Instanz, denn es ist noch nicht rechtskräftig.

Wir sollten das so lassen, wie es die Verfassung vorsieht. Wir sollten als Politiker nicht Staatsanwälte spielen, auch wenn das vielleicht die Medien interessiert und einige Beobachter der politischen Szene. Ich habe volles Vertrauen in die Justiz. Die Justiz in Österreich arbeitet hervorragend. Und ich möchte auch eines ergänzen: Ich stehe auch zum Weisungsrecht der Justizministerin. Immer wieder kommt der Vorwurf, dass die Politiker in Österreich ganz sanft angegriffen werden. Ich stehe dazu, dass Vorwürfe gegen Politiker besonders genau beachtet werden, weil die auch eine besondere Verantwortung haben. Das muss entsprechend geschehen, und dafür muss auch Platz sein in einer Demokratie, wenn es zu solchen Vorwürfen kommt.

Ich bin aber wirklich dagegen, um das noch einmal zu betonen, dass ein Unter­suchungsausschuss zu einer Schlammschlacht wird und dass sich das immer wieder wiederholt, immer wieder dieselben Vorwürfe kommen, die immer wieder aufgewärmt werden. (Bundesrat Jenewein: Er hätte sie ja entkräften können!) – Ich komme gleich darauf zu sprechen. Lassen Sie mich den Gedanken zu Ende führen!

Wissen Sie, was die Leute schätzen: Nicht nur, dass diese Probleme entsprechend in der Öffentlichkeit diskutiert werden, dass entsprechend harte Fragen im Unter­suchungsausschuss gestellt werden, sondern dass sich dann auch etwas ändert, dass etwas verändert wird, dass sich die Rahmenbedingungen insofern ändern, dass sich so etwas nicht mehr ereignen kann. Und ich muss Ihnen sagen, in dieser Hinsicht ist in letzter Zeit einiges gearbeitet worden. Da haben wir ein Parteienfinanzierungsgesetz beschlossen, da haben wir ein neues Lobbying-Gesetz beschlossen, das Korruptions­strafrechtsgesetz haben wir geändert. Wir haben das Unvereinbarkeitsgesetz geän­dert, wir haben die Meldepflichten für die politischen Mandatsträger eingeführt. Und das wollen die Leute. Es wird auch, und da sind wir uns, so denke ich, einig in diesem Haus, eine derartige Insertionspraxis nicht mehr geben. Das ist abgestellt, das gibt es in Zukunft nicht mehr. Und genau das schätzen die Leute: dass etwas geschieht, dass ein Gesetz beschlossen wird und dass sie die Sicherheit haben können, dass derartige Vorgänge in Zukunft nicht mehr vonstattengehen können. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Frau Kollegin Mühlwerth! Da bin ich mit Ihnen einer Meinung. Das letzte Wort in diesen Fragen haben der Wähler und die Wählerin, und ich gehe davon aus, dass alle politischen Kräfte in der Republik alles tun werden, um ihren Standpunkt in den Medien entsprechend darzustellen. Und ich gehe auch davon aus, dass die Menschen in dieser Republik imstande sind, das auch zu bewerten. Da brauchen sie keinen Vormund dafür, das können sie bewerten. Ich traue ihnen zu, dass das entsprechend bewertet wird, egal, wie dann die Bewertung ausfällt, was dann aber auch zu entsprechenden Handlungen führen muss.

In diesem Sinne sollten wir es auch dabei bewenden lassen. Die strafrechtlichen Vorwürfe werden ohnedies weiter geprüft. (Bundesrätin Mühlwerth: Es geht um die politische Verantwortung!) Ja. Die politische Verantwortung ist geklärt. (Bundesrat Jenewein: Wieso?) Die politische Verantwortung ist geklärt. Jetzt sollen in Zukunft die Gerichte handeln, und wir sollten uns eigentlich in die objektive Justiz in Österreich, zu der ich großes Vertrauen habe, nicht mehr einmischen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.41


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.

 


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