BundesratStenographisches Protokoll813. Sitzung / Seite 91

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13.41.29

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren Besucherinnen und Besucher! Ein sonniger Herbsttag beginnt mit einer schwachen Dringlichen der Freiheitlichen. Dies ist, kurz zusammengefasst, meine politische Einschätzung zu diesem Tagesordnungspunkt, den wir jetzt diskutieren. (Bundesrätin Mühlwerth: Das ist nicht zum ersten Mal, dass Sie mit Ihrer Einschät­zung falsch liegen!)

Gestatten Sie mir, dass ich zu Beginn darauf eingehe, dass wir uns als sozial­demo­kratische Fraktion selbstverständlich freuen, wenn der Herr Staatssekretär im Bun­desrat ist. Ich möchte aber auch kurz auf die Vertretungsthematik eingehen, die von den Freiheitlichen angesprochen wurde.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns in unserer Geschäftsordnung einstimmig Regeln für die Arbeit im Bundesrat gegeben – „einstimmig“ heißt klarer­weise, auch mit den Stimmen der Freiheitlichen. Im Zusammenhang mit den Dring­lichen Anfragen ist ganz klar und eindeutig geregelt, dass sich der zuständige Minister beziehungsweise der Bundeskanzler von seinem ihm zur Verfügung gestellten Staatssekretär auch hier im Plenarsaal des Bundesrates vertreten lassen kann. Das steht ganz klar und deutlich in unserer Geschäftsordnung. Das sind Regeln, die wir uns gemeinsam und einstimmig gegeben haben und an die wir uns auch gemeinsam halten. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Schreuder: Aber eingeladen haben wir ihn auch! – Bundesrätin Mühlwerth: Das heißt aber überhaupt nicht, dass er nicht kom­men darf!)

Es ist schon deutlich zum Ausdruck gekommen, dass es auch funktionell sinnvoll ist, dass heute Staatssekretär Ostermayer im Bundesrat ist, denn die Angelegenheiten, die in der Dringlichen im Wesentlichen behandelt werden, betreffen das Verkehrs­ministerium, und in dem Zusammenhang macht es auch funktionell Sinn, dass der damalige Büroleiter des angesprochenen Verkehrsministers heute da ist und uns geeignete Informationen geben kann. (Bundesrätin Mühlwerth: Wenn es um die politische Verantwortung geht, sollte der damals politisch Verantwortliche kommen!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Insofern muss ich ehrlich sagen: Ich verstehe zwar, dass man den politischen Willen äußert, aber dass man dann politisch zu weinen anfängt, dass der Staatssekretär da ist und der Minister nicht, das ist irgendwie nicht nachvollziehbar. (Bundesrat Jenewein: Geweint haben wir eher nicht!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher! Politisch zentral angesprochen ist meines Erachtens die Frage: In welcher Form gibt es für das angesprochene Ressort, sprich für das Verkehrsministerium, in Österreich eine Infor­mationspflicht, aber vor allem die Verpflichtung des Verkehrsministers zu Informations­aktivitäten gerade in diesen beiden angesprochenen Unternehmen? Meines Erachtens besteht für einen Verkehrsminister selbstverständlich eine durchaus beachtliche Infor­mationspflicht. Lassen Sie mich das anhand eines Beispiels, zum Beispiel der Rettungsgasse ausführen. In diesem Zusammenhang haben wir ein gemeinsames politisches Interesse, dass sämtliche Regeln, die zum Beispiel für die Rettungsgasse notwendig sind, nicht nur jetzt aktiv beworben werden, sondern dass wir diese wohl auch in Zukunft noch länger bewerben werden müssen. (Bundesrat Schreuder: Wir oder die ASFINAG? Das ist aber entscheidend!)

Ich sage: Aus meiner politischen Einschätzung gibt es auch seitens des Verkehrs­ministeriums eine deutliche Informationspflicht, na selbstverständlich. (Bundesrat Schreuder: Und dafür greifen Sie auf das Budget der ASFINAG zu?)

 


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