BundesratStenographisches Protokoll814. Sitzung / Seite 45

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2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zur Ände­rung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Minis­terrat der Republik Albanien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, deshalb komme ich gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Und zum Schluss bringe ich noch den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angele­genheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Pro­tokoll zur Beendigung des Konsularvertrags zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, deshalb komme ich gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


11.04.01

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht ja hier um eine Reihe von Kulturabkommen, durch die mehr Rechtsicherheit in den Bereichen des Verleihs von Kunstgegenständen und deren Rückgabe erlangt werden soll.

Wir sind auch nur gegen ein einziges der zu beschließenden Abkommen, weil wir da immer noch Bedenken haben. Das ist das Abkommen mit Mexiko. (Bundesrat Schreu­der: Die Federkrone!) Bei Mexiko gab es ja eine lange Diskussion, die auch über die Medien geführt wurde, über diese berühmte Federkrone, die ja nicht die Federkrone war, als die sie immer dargestellt worden ist, sondern eine von vielen, die aber, soweit ich weiß, jetzt die letzte noch vorhandene ihrer Art ist. Auch da ist fälschlicherweise be­hauptet worden, sie stünde den Mexikanern zu, obwohl sie 1590 völlig legal gekauft worden ist. Aber man kann ja immer etwas behaupten und hoffen, dass sich dem dann eine Mehrheit anschließt.

Jetzt gibt es ein Gutachten der TU Wien, das besagt, auf dem Luftweg sei diese Krone keinesfalls mehr transportierbar. Ob das auf dem Land- und Seeweg möglich ist, wird derzeit geprüft. Das werden wir sehen.

Wir sind deswegen ein bisschen skeptisch, weil wir das ja schon kennen, da wir bei Rechtsstreitigkeiten einmal vorerst auf der Strecke geblieben sind. Das war mit dem


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