BundesratStenographisches Protokoll814. Sitzung / Seite 46

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Bild „Wally“ so, 1998. Es ist zwar nicht an mir vorübergegangen, dass der Herr Ge­sandte gestern im Ausschuss gesagt hat, das seien andere Voraussetzungen gewe­sen, allerdings muss man feststellen, dass es doch immer wieder scheinbare Rechtssi­cherheiten gibt, die sich später als doch nicht so sicher herausstellen, wie man meinen möchte.

Diese ganzen Kulturabkommen und auch die Kulturgüter in den einzelnen Ländern sor­gen ja regelmäßig für Diskussionen. Natürlich sind nicht immer alle Kulturgüter auf le­galem Wege erworben worden, das wissen wir. Das gilt aber für ganz Europa, das ist keine österreichische Spezifität – was es nicht besser macht. Aber man muss auch sa­gen, dass man bei einigen Sachen froh sein muss – und das kann man auch bei der Federkrone sein –, dass sie im Museum für Völkerkunde sind.

Ich kann mich noch erinnern, als ich in Pergamon war, hat die türkische Reiseleiterin gesagt, es sei zwar bedauerlich, dass der Pergamonaltar in Berlin stehe und nicht in der Türkei, wo er eigentlich hingehöre, andererseits gebe sie aber zu, dass er, stünde er nicht in Berlin, wahrscheinlich entweder zerstört oder verschwunden wäre, auf jeden Fall wäre er als Kulturgut nicht mehr vorhanden. Daher sei es ihrer Meinung nach zwar für das Land die schlechtere Alternative, für das Kulturgut allerdings die bessere Alter­native, dass der Pergamonaltar in Berlin stehe. So kann man das auch sehen. (Bun­desrat Schreuder: Wollen Sie jetzt sagen, dass ...?)

Wir fürchten, dass da jetzt ein bisschen eine Beruhigungspille der Rechtssicherheit ver­abreicht worden ist, aber es bleibt bei uns eine gefühlte Unsicherheit, gerade beim Ab­kommen mit Mexiko, und daher werden wir dieses bedauerlicherweise ablehnen müs­sen. (Beifall bei der FPÖ)

11.07


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Köberl. – Bitte.

 


11.07.30

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuse­her zu Hause vor den Fernsehgeräten! Die Tagesordnungspunkte 3 bis 6 betreffen den außenpolitischen Ausschuss, und wir haben uns auch im Ausschuss selbst über De­tails dieser insgesamt vier Tagesordnungspunkte unterhalten.

Gestatten Sie mir, dass ich kurz auf zwei Punkte eingehe: zum einen auf das Abkom­men mit Mexiko und zum anderen auf das Abkommen mit der Republik Albanien.

Warum diese Abkommen, Frau Kollegin Mühlwerth? Wo lag bisher das Problem? – Auch darüber haben wir gesprochen. Für den weiteren Ausbau der Zusammenarbeit im Kulturbereich zwischen Österreich und Mexiko beziehungsweise Albanien, insbe­sondere im Ausstellungsbereich, ist eine Stärkung der Rechtssicherheit im Zusammen­hang mit Kulturgüterleihen eine unabdingbare Voraussetzung. Ich hoffe, darüber sind wir uns einig.

Wesentliche Inhalte dieses Rahmenabkommens sind Immunitätsgarantien, eine Rück­gabeverpflichtung und – und das erscheint mir besonders wichtig – die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag bei Streitigkeiten. Das hatten wir bisher nicht, und auch bei den von dir angesprochenen Fällen wären wir froh gewesen, wenn wir es gehabt hätten.

Beim Abkommen mit Mexiko denken natürlich viele zunächst an den berühmten Pena­cho – ich hoffe, ich spreche das richtig aus –, an jene berühmte Federkrone aus Mexi­ko. Er ist das einzige erhaltene Stück dieser Art, obwohl es wahrscheinlich zig oder so­gar Hunderte davon gegeben hat. Liebe Monika Mühlwerth, es stimmt wahrscheinlich


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