BundesratStenographisches Protokoll814. Sitzung / Seite 47

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auch, dass diese Krone nicht mehr erhalten wäre, wenn sie nicht rechtzeitig nach Mitteleuropa, nach Österreich gekommen wäre, Teil der Ambraser Sammlung gewor­den wäre und jetzt im Kunsthistorischen Museum in Wien aufbewahrt würde.

Kurz zur Geschichte des Penacho: Der Penacho gilt als einzige erhaltene Federkrone, und die älteste Beschreibung dieses Kopfschmuckes befindet sich im Inventar für die damals auf Schloss Ambras befindliche Kuriositätensammlung des Erzherzogs Fer­dinand von Tirol und wurde nach seinem Tod im Jahre 1596 angelegt. Es wird ange­nommen, dass dieser Federkopfschmuck aus der Sammlung des Grafen Ulrich VI. von Montfort in Tettnang in Oberschwaben stammt und später – 1519, wie bereits er­wähnt – von Erzherzog Ferdinand von Tirol angekauft wurde. Über die Herkunft dieses erst ab 1575 nachweisbaren Objektes ist nichts Detailliertes bekannt.

Die meisten Stücke aus der Ambraser Sammlung gelangten Anfang des 19. Jahrhun­derts nach Wien, wo sie jetzt im Kunsthistorischen Museum aufbewahrt werden.

Ich bin überzeugt davon, Kollege Zangerl wird sich dazu auch zu Wort melden und uns nachweisen, dass diese Federkrone eigentlich dem Land Tirol gehört. (Heiterkeit.) Ich gehe einmal davon aus, lieber Stefan Zangerl, dass wir das heute von dir hören wer­den.

Über das Anliegen Mexikos, meine Damen und Herren, die Federkrone im eigenen Land auszustellen, wurde schon jahrelang im Parlament diskutiert. Wie die meisten von uns begrüße auch ich persönlich es sehr, dass sich die beiden Regierungen nun auf ein international vorbildliches Rahmenabkommen einigen konnten, das den gegen­seitigen befristeten Leihverkehr von Kulturgütern regelt.

Ob diese angesprochene Federkrone letztendlich an Mexiko ausgeliehen werden kann, das werden Experten entscheiden. Eine Studie der TU Wien jedenfalls hat ergeben, dass die Federkrone nicht auf dem Luftweg transportiert werden kann. Es wird daher jetzt geprüft, ob sie möglicherweise auf dem Seeweg oder auf dem Landweg transpor­tiert werden kann. – Physikalische Gesetze, meine Damen und Herren, können wir derzeit noch nicht ändern, politische Gesetze hingegen schon, und das ist unsere Auf­gabe. Ich sehe das als eine positive Veränderung.

Noch einmal: Österreich und Mexiko gemeinsam haben diese Studie in Auftrag gege­ben, und diese zeitigt das klare Ergebnis, dass eine Transportfähigkeit nicht vorliegt. Darum kommt ein Transport des Penacho derzeit auch nicht in Frage, denn – da sind wir uns hoffentlich einig – niemand hätte etwas davon, wenn dieses Kulturgut de facto am Transportweg zerfällt. Weder Mexiko noch Österreich noch sonst jemand hätte et­was davon.

Zum Abschluss nun noch kurz zum Abkommen mit Albanien: Wir wissen, Albanien feiert 2012 sein 100-jähriges Jubiläum als Republik, 100 Jahre Unabhängigkeit, und er­innern wir uns: Österreich war maßgeblich daran beteiligt, dass Albanien im Jah­re 1912 die Unabhängigkeit erlangen konnte. Daher ist es von besonderer Symbolik, dass aufgrund dieses Abkommens der Helm und das Schwert des albanischen Natio­nalhelden Skanderbeg nach Albanien verliehen werden können. Ob dieser Helm und dieses Schwert wirklich dem größten albanischen Nationalhelden gehört haben, ist um­stritten – für Albanien sind sie eine Art Republiksinsignien. Und es gibt eine Parallele zur Federkrone: Sie waren auch Teil der Ambraser Sammlung (in Richtung des Bun­desrates Zangerl), Stefan, du weißt das ganz genau.

Wir von der ÖVP werden diesen Vorlagen jedenfalls gerne zustimmen und uns freuen, wenn Kulturgüter in einem gut erhaltenen Zustand von möglichst vielen Menschen be­wundert werden können, von Menschen, die sich mit ihnen identifizieren und für die sie eine besondere Symbolik haben. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

11.14

 


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