BundesratStenographisches Protokoll814. Sitzung / Seite 54

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Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist damit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Ok­tober 2012 betreffend Protokoll zur Beendigung des Konsularvertrags zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

11.39.347. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz betreffend den Erwerb von Geschäftsanteilen der PEG MedAustron Gesell­schaft mbH (MedAustron GmbH-Gesetz – MAGG) (1811 d.B. und 1938 d.B. sowie 8812/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. Ich bitte um den Bericht.

 


11.40.02

Berichterstatter Mag. Klaus Fürlinger: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Be­schluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz betref­fend den Erwerb von Geschäftsanteilen der PEG MedAustron Gesellschaft mbH.

Der schriftliche Bericht liegt Ihnen vor, sodass ich gleich zur Antragstellung komme.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kainz. – Bitte.

 


11.40.42

Bundesrat Christoph Kainz (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Bundesgesetz be­treffend den Erwerb von Geschäftsanteilen der Projektentwicklungsgesellschaft MedAus­tron durch den Bund von der Stadt Wiener Neustadt stellt einen weiteren Schritt in Richtung eines Zentrums für Forschung und Heilung dar und gibt vor allem auch Tau­senden Patienten Hoffnung, dass sie künftig während einer schonenden Krebsbehand­lung letztendlich auch Heilung erfahren werden.

 


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