BundesratStenographisches Protokoll814. Sitzung / Seite 97

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

men und Herren! Es ist unbestritten, dass der Internationale Währungsfonds seit Jahr­zehnten unverzichtbare Arbeit zur Stabilisierung von in finanzielle Schwierigkeiten und in die Klemme geratenen Ländern leistete und leistet. Es ist auch unbestritten, dass de facto die erste Kapitalerhöhung seit 1998 stattfindet, also seit etwa 14 Jahren.

Natürlich hat es den Anschein, als wäre das eine gewaltige Summe, nämlich die Ver­doppelung des Eigenkapitals des IWF auf 477 Milliarden Sonderziehungsrechte. Son­derziehungsrechte sind die Währung des IWF, zirka 1,2 € pro Sonderziehungsrecht, also insgesamt – in Euro umgerechnet – 600 Milliarden. Österreichweit bedeutet das eine Erhöhung von 2,1 Milliarden Sonderziehungsrechte auf 3,9 Milliarden oder umge­rechnet in Euro eine Erhöhung von 1,8 Milliarden auf 2,2 Milliarden. Und das kann man wieder in Relation setzen – so wie es Kollege Mayer gemacht hat – zu einigen Vor­kommnissen in unserem Land.

Durch die dynamische Entwicklung der Weltwirtschaft ist das Kreditvergabevolumen des IWF in den letzten Jahren durch die Kapitalquote relativ zu den wichtigsten volks­wirtschaftlichen und finanziellen Indikatoren stark zurückgeblieben. Das wurde auch im Zuge der Finanzkrise deutlich, als der Bedarf an IWF-Kapitalkrediten drastisch ange­stiegen und die Kapazität zur Kreditvergabe des IWF kurzfristig stark gesunken bezie­hungsweise eingeschränkt war.

Beim IWF ist es wie bei jedem anderen vernünftigen Betrieb in Österreich oder über­haupt in Europa: Wenn man neue Anforderungen hat, muss man auf entsprechende Kapitalausstattung schauen und für entsprechende Eigenkapitalquoten sorgen. – Das ist beim IWF das Gleiche, und ich glaube, das ist auch richtig und notwendig so.

Zum Thema Ausweitung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung: Dass weitere Länder des südlichen und östlichen Mittelmeerraumes in den Kreis der Empfängerländer aufgenommen werden, sofern sie sich zu den Grundsätzen der Mehrparteiendemokratie, des Pluralismus und der Marktwirtschaft bekennen, kann na­türlich unterstützt und begrüßt werden, denn durch solche Maßnahmen – das hat auch mein Vorredner schon gesagt – werden Infrastrukturverbesserungen zur Erleichterung der Lebenssituation der Bevölkerung erreicht und in weiterer Folge Demokratie und Marktwirtschaft gefördert, etabliert und gefestigt. Gerade deshalb können wir beiden Gesetzesvorlagen die Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.31


Präsident Georg Keuschnigg: Zu einer abschließenden Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Mag. Schieder zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.31.32

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Sehr geehrte Damen und Herren! Zu der einen Frage, die angesprochen worden ist, zur EBRD, nur ein Hinweis: Es ist gestern diskutiert worden – wie ich mich gerade noch habe informieren lassen –, aber es wird erst in drei, vier Wochen im Board abgestimmt werden.

Österreich hat schon zuvor bekannt gegeben, dass wir dagegen sind, quasi Nuklear­energieprojekte überhaupt zu unterstützen. Das ist eine lange bekannte Position. Wir gehen dort – wenn man so will, auf gut Wienerisch gesagt – vielen auch auf den Nerv, aber so soll es ja auch sein, weil wir ja wirklich der Überzeugung sind, dass das keine Zukunftsperspektive bietet, für die Länder – das muss man ehrlich sagen –, um die es da geht, schon gar nicht, denn diese sollen erst recht auf nachhaltige, vernünftige Energieversorgung setzen. Gerade wenn wir jetzt auch über die Ausweitung auf nord­afrikanische Staaten reden – was mit dem Fall jetzt nicht direkt zu tun hat –: Dort sind ja Solar- und andere Technologien für den Eigenbedarf, aber vielleicht auch einmal zum Export nach Europa ein wesentlich wichtigeres Thema.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite