BundesratStenographisches Protokoll815. Sitzung / Seite 68

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sen die Spenderinnen und Spender in Österreich schriftlich zu Nachkontrollen einge­laden werden. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.

Ein auf das Risiko abgestimmter Nachsorgeplan muss erstellt werden, der mit diesen aus der Nachsorge erhaltenen Daten verfeinert werden kann. Da die Lebendspende für jede Spenderin und jeden Spender ein tiefgehender Eingriff in die Integrität des Kör­pers ist, bleibt ein rechtlicher Rahmen für diese solidarische Spende von höchster Wichtigkeit. Mit dem Verbot von Organspenden von Personen unter 18 Jahren, der Forderung nach einer umfassenden schriftlichen und mündlichen Aufklärung über die Gefahren und Folgen einer Spende von Organen, der Forderung einer Einwilligung in schriftlicher Form, dem Verbot einer Entnahme von Organen bei einem ernsten Risiko für den Spender oder die Spenderin, der Verpflichtung zur Nachuntersuchung der Spenderin oder des Spenders drei Monate nach Entnahme des Organes und der schriftlichen Einladung zur Nachuntersuchung ist dieser Rahmen mit diesem Gesetz geschaffen worden.

Meine Damen und Herren, die Änderung des Transplantationsgesetzes stellt somit ei­nen wichtigen Schritt dar, dem aber noch Schritte der Aufklärung der Bevölkerung über die rechtliche Situation im Hinblick auf die Widerspruchsregelung folgen müssen. Na­mens der ÖVP-Fraktion stimmen wir gerne dieser Gesetzesänderung zu. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.05


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Schennach. – Bitte.

 


13.05.46

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­schätzter Herr Bundesminister! Ich möchte die Diskussion über diese vorbildliche ethi­sche und medizinische Regelung der Organtransplantation in Österreich ein bisschen dazu benützen, um die Schattenseiten der Organtransplantation aufzuzeigen, nämlich die internationalen Schattenseiten. Meine Kollegin Köberl hat gesagt, auf eine Million Menschen kommen 23 Spender. Da merkt man, da ist ein gewisser Engpass, da ist ein gewisser Druck da.

Die Medizin hat sich weiterentwickelt und nicht überall und in jedem Land gibt es auch Verfügungen, wie wir heute gehört haben. 2009 hat die UNO gemeinsam mit dem Eu­roparat eine Studie über den illegalen Handel mit Organen, Gewebe und Zellen prä­sentiert. Die Abartigkeit, die menschliche Perversion, die Kriege hervorbringen, haben wir ja im Balkan-Krieg in doppelter Weise erlebt. Dass ein strategisches Kriegsziel die systematische Vergewaltigung von Frauen war, hat dazu geführt, dass heute sexuelle Verfolgung als Fluchtgrund gilt. Dass im Kosovo-Krieg eines der Kriegsziele war, den Organtransplantationshandel zu fördern und illegal nicht nur von Kriegstoten, sondern auch von Gefangenen sowohl die Zellen als auch Gewebe, als auch Organe in den Handel zu bringen, hat dazu geführt, dass sich der Europarat 2010 und 2011 ganz in­tensiv dieser Materie angenommen hat.

Nun hatten wir im Ministerkomitee – das geht jetzt Schlag auf Schlag, und deshalb ha­be ich diese Gelegenheit genützt, um das ganz kurz zu sagen – vom Juli 2011 über Dezember 2011, März 2012, Juni 2012 und vor wenigen Wochen eine ganz intensive Diskussion mit Russland in Moskau in dieser Sache. Und jetzt findet sich von 4. bis 7. Dezember der European Crime Court zusammen, um endlich ein internationales Re­gelwerk gegen illegalen Organhandel, gegen illegalen Zellenhandel und gegen illega­len Gewebehandel aufzustellen.

Wir brauchen dieses Rahmenwerk, denn wenn sich aus Österreich 100 000 Menschen, vorwiegend Männer, am Sextourismus und dort wieder am Missbrauch von Minderjäh-


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