BundesratStenographisches Protokoll815. Sitzung / Seite 74

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des, der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates und der von Öster­reich entsandten Mitglieder des Europäischen Parlaments (Bundesbezügege­setz – BBezG), BGBl. Nr. 64/1997, geändert wird (2057/A und 1995 d.B. sowie 8817/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wenger. Bitte um den Bericht.

 


13.26.29

Berichterstatter Franz Wenger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Novem­ber 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bezüge der obersten Organe des Bundes, der Mitglieder des Nationalrates und des Bundes­rates und der von Österreich entsandten Mitglieder des Europäischen Parlaments ge­ändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 27. November 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.27.597. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2012 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das EU-Amtshilfegesetz erlassen wird und das Einkommensteuer­gesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuerge­setz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Bauern-So­zialversicherungsgesetz, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Gebührenge­setz 1957, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versi­cherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugabga­begesetz, das Neugründungs-Förderungsgesetz, das Stiftungseingangssteuer­gesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsge­setz 2010, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Biersteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteu­ergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Finanzstrafgesetz und das Ausfuhrerstattungsgesetz geändert werden (Abgaben­änderungsgesetz 2012 – AbgÄG 2012) (1960 d.B. und 1977 d.B. sowie 8815/BR d.B. und 8823/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Zehentner. – Bitte um den Bericht.

 


13.28.13

Berichterstatter Robert Zehentner: Geschätzter Herr Präsident! Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU-Amtshilfegesetz erlassen wird und das im Besonderen das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das


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