BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 90

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90 Prozent aller Scheidungen sind ja relativ unproblematisch. 10 Prozent sind die, die wir dann mit dem Namen „Rosenkrieg“ bezeichnen, wo es wirklich hart auf hart geht. Es ist natürlich entsetzlich, wenn die Kinder diejenigen sind, auf deren Rücken das letzten Endes ausgetragen wird.

Es bleiben auch noch einige Fragen offen. Was noch offen bleibt, ist die Frage, ob den Vätern dann auch wirklich Gerechtigkeit widerfahren wird. Wir haben leider in der Ver­gangenheit schon öfter erlebt, dass die Väter hinten angestanden sind. Wir reden nicht von jenen Vätern – die es natürlich auch gibt –, die sich ihrer Verantwortung entziehen und eigentlich mit den Kindern gar nichts mehr zu tun haben wollen, sich nicht darum kümmern, den Kontakt nicht suchen, aber wenn es um eine Rechtsstreitigkeit geht, das Kind sehr wohl auch als Waffe einsetzen. Das ist, glaube ich, wirklich eine Minderheit. Die Mehrheit der Väter möchte auch bei einem Trennungsverfahren weiterhin den Kontakt zu den Kindern behalten. Da hat es leider schon sehr viele traurige Situationen gegeben, wo das für die Väter nicht so selbstverständlich war, weil die Mütter versucht haben, mit dem Kind als Druckmittel die Väter fernzuhalten, weil sie mit ihnen eine of­fene Rechnung hatten. Daher ist es wirklich wichtig, dass darauf Bedacht genommen wird und immer daran gedacht wird, dass Kinder nicht nur Mütter, sondern auch Väter haben.

Was auf jeden Fall wichtig ist, ist, dass die Verfahren schneller werden. Das ist im Ge­setz drinnen, und Sie haben bei Ihrer Rede im Nationalrat ja gesagt, dass es 93 Plan­stellen mehr geben wird. Hoffen wir, dass das ausreicht. Es wäre schon wesentlich, dass die Verfahren schneller abgewickelt werden, um diese Kontaktrechte regeln zu können und möglich zu machen.

Was ich bedauerlich finde, ist, dass ein neues Unterhaltsrecht nicht gleich mitverhan­delt worden ist. Ich denke, wenn man drei Jahre über ein Gesetz verhandelt, hätte man vielleicht das Unterhaltsrecht gleich mit hineinnehmen sollen. Das ist auch eine offene Baustelle, über die wir uns schon oft unterhalten haben.

Das heißt also: Nach meinem Dafürhalten sind durchaus gute Ansätze und gute Sa­chen in diesem Gesetz drinnen. Es bleiben aber einige Fragen noch offen. Die gemein­same Obsorge als Regelfall habe ich schon angesprochen, und das ist einer der Grün­de, warum wir diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.17


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster ist Herr Bundesrat Mag. Fürlinger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.17.42

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich danke zunächst einmal Kollegin Mühl­werth für die objektiven Ausführungen zu diesem Thema.

Ich füge hinzu, dass wir die gemeinsame Obsorge Gott sei Dank immer noch in der Mehrzahl der Fälle haben, nämlich wenn zumindest einmal geheiratet worden ist. Dass es bei den Unverheirateten nicht geschieht, hat vielleicht die Wurzel im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, das ja noch immer anordnet, dass die Ehe als Zweck die Gründung einer Familie und das Kinderkriegen hat. Vielleicht muss man dort bei der Wurzel des Gesetzes einmal ansetzen. (Bundesrätin Mühlwerth: Das war ja okay, aber die Zeiten haben sich geändert!) – Richtig, die Zeiten haben sich geändert.

Wir haben mit diesem Gesetz, glaube ich, einen Boden betreten, der für die Politik un­heimlich schwierig ist. Erstens einmal, weil wir idealerweise etwas regeln sollen, das alles andere als ideal ist. Es ist nämlich eine Partnerschaft in die Brüche gegangen. Zum Zweiten marschieren wir mit staatlicher Ordnung ins Familienleben hinein. Das


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