BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 110

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durchlässigkeit, also rein technische Fragen, die auch dazu geführt haben, dass der Strompreis in Österreich relativ stabil ist, wenn man sich den Zehnjahresvergleich an­sieht. Das ist etwas, was ja immer eine Forderung auch der Politik ist, dass für den Konsumenten ein berechenbarer Strompreis besteht.

Das ist nicht überall so – ich denke nur an die doch mehrheitlich in Staatsbesitz befind­liche ÖMV, wo wir null Einfluss haben auf die Preisbildung, obwohl sie ein staatsnahes Unternehmen ist. Wir haben dort keine Chance. Bei der Stromwirtschaft, glaube ich, haben wir mehr Chancen als Konsumenten, aber auch über die E-Control, auf eine faire Preisbildung einzuwirken. Und ich weiß doch, wovon ich spreche, denn ich bin Gesellschafter einer privaten EVU mit 5 000 Kunden, und ich weiß inzwischen, was für einen Aufwand wir haben, die Preise zu dokumentieren, die Preisbildung zu dokumen­tieren und immer Berichte an die E-Control abzuliefern. Jeder, der heute eine Strom­rechnung ins Haus bekommt, weiß, dass man ohne Einlesen diese Stromrechnung nicht transparent oder logisch verfolgen kann. Das ist, glaube ich, auch unbestritten.

Ich denke, wir sind da auf dem richtigen Weg. Entscheidend ist meiner Meinung nach, dass es Verbesserungen im Wettbewerbsrecht geben wird. Im Wettbewerbsgesetz werden die Befugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde gegenüber den Unternehmen, die im Verdacht stehen, Kartellabsprachen zu tätigen, wesentlich erweitert, und wir ge­ben der Bundeswettbewerbsbehörde noch schärfere Zähne zur Bekämpfung von et­waigen Kartellbildungen.

Weil vor allem in der Nationalratsdebatte zu diesem Tagesordnungspunkt gleich wieder das Wort „Korruption“ gefallen ist in Bezug auf diese Herausnahme der Bestimmung über die Beweislastumkehr für die Energieversorger: Ich weise dies zurück. Ich denke, auch viele Landesenergieversorger stehen mehrheitlich noch – Gott sei Dank – im Be­sitz der Länder, wenn auch nicht alle, und ich denke, dass wir da weit entfernt sind von mafiösen Entwicklungen wie in anderen Staaten dieses Kontinents.

Selbstverständlich stimmen wir vonseiten unserer Fraktion diesem ersten Schritt zu und hoffen auf weitere. (Beifall bei der ÖVP.)

14.31


Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Ing. Androsch. – Bitte.

 


14.31.55

Bundesrat Ing. Maurice Androsch (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich glaube, man muss hervorstreichen, dass diese Novellierung vor allem zwei Ziele ver­folgt. Das ist zum einen die Stärkung der Effizienz des Kartellgesetzes und zum ande­ren im Wesentlichen auch eine Verbesserung der Befugnisse der Bundeswettbewerbs­behörde. Das sind maßgebliche Ziele, die erreicht werden sollen. So ist im Kartellge­setz unter anderem die Anpassung an ein deutsches Modell vorgesehen, es ist als An­passung an das Kartellrecht im Sinne der Europäischen Union gedacht, aber es ist im Kartellgesetz auch ein wichtiger Punkt zu finden, den ich gerne hervorstreichen möchte: Das ist mehr Transparenz dadurch, dass die Beschlüsse der Kartellbehörde jetzt auch öffentlich zu machen sind, das heißt, dass sie für jedermann einsehbar sind.

Eines der wesentlichen Dinge, die man auch hervorstreichen soll: Trotz der Debatte über die Beweisumkehr ist es ja auch so, dass die Energieversorgungsunternehmen deswegen nicht ausgeschlossen sind aus diesem System und nicht ausgeschlossen sind aus dem Wettbewerbsgesetz und dem Kartellgesetz, sondern sich diesem viel­mehr unterwerfen müssen. Sie sind auch verpflichtet, dementsprechend Auskunft zu geben und mitzuwirken an diesem Verfahren, wenn es zu einem entsprechenden Ver­fahren kommt.

 


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