Aber einer der wichtigsten Punkte, den ich noch anmerken muss, scheint mir zu sein, dass mit dem Recht auf Auskunftsverlangen mittels Bescheiden und durch die Möglichkeit, wenn es da zu unrichtigen oder falschen oder nur teilweise richtigen Aussagen oder Übergaben von Unterlagen kommt, auch das entsprechende Verwaltungsstrafverfahren anzuhängen, die Bundeswettbewerbsbehörde noch schlagkräftiger wird.
Ein Punkt, der mich, auch als ehemaliges Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, besonders freut, ist, dass, wenn in diesem Zusammenhang Ermittlungen geführt werden und diese Organe eingesetzt werden, zukünftig auch die Beschlagnahme von IT-Daten, die Beschlagnahme von Dokumenten, die Sicherung von diesen Dokumenten und all diesen Dingen genauer geregelt und besser gestaltet ist.
In diesem Sinne wird es natürlich angesichts all der Thematiken, die es in Zukunft noch zu diskutieren geben wird – Gesetze werden ja immer angepasst, werden laufend angepasst, deshalb sind wir auch in diesem Hause tätig –, in Zukunft noch Verbesserungen geben. Unsere Fraktion wird jedenfalls auch diesem Gesetz die Zustimmung erteilen, denn wir betrachten es als wichtig.
Zum Kraftfahrzeugsektor-Schutzgesetz möchte ich noch sagen, dass es eine wesentliche Verbesserung darstellt. Wir haben ja jetzt nach dem Verlust der entsprechenden Verordnung auf der europäischen Ebene, in der Europäischen Union quasi ein Loch gehabt, das zu einer Unsicherheit der entsprechenden Kfz-Handelsbetriebe oder -Werkstätten geführt hat. Mit dieser Nachfolgeregelung haben wir diese Unsicherheit, so glaube ich, entsprechend eindämmen können und ausgemerzt, und so können wir Tausenden gerade unserer kleineren und mittleren Unternehmen in Zukunft mehr Rechtssicherheit geben, und das ist uns sehr wichtig. Daher wird unsere Fraktion auch zu dieser Novelle ihre Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
14.35
Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Brunner. – Bitte.
14.35
Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich kann das leider nicht so stehen lassen. Zwei, drei Sätze zum Thema Energieversorger muss man mir zugestehen.
Seit dem Jahre 2000 gibt es einen liberalisierten Strommarkt in Österreich, und in diesen zwölf Jahren haben sich die Energieversorger in Österreich dramatisch verändert. Sie sind ganz anders aufgestellt als noch vor zwölf, dreizehn Jahren, um einiges besser! Und mit dieser geplanten Beweislastumkehr – die Gott sei Dank nunmehr vom Tisch ist – wären wir wieder einige Schritte zurückgefallen, nämlich in eine staatliche Preisregelung, wo wir jetzt doch in den letzten Jahren mit viel Einsatz den freien Wettbewerb auch im Strommarkt, im Energiemarkt insgesamt eingeführt haben. Das widerspricht dem freien Wettbewerb und wäre einzigartig in der freien Wirtschaft! (Beifall bei der ÖVP.)
14.36
Präsident Georg Keuschnigg: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.
14.36
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Ich sage nur einen Satz dazu: Natürlich gibt es Liberalisierung auch in diesem Bereich, keine Frage, aber wenn man sich anschaut, wie die Kundenstruktur so ist, so ist es nicht wirklich zu hundert Prozent liberalisiert. Es gibt einen Unterschied – in der Preisgestaltung et cetera –, ob ich meinen Strom einkaufe – da wechsle ich eher weniger leicht den Anbieter –,
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