BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 112

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

oder ob ich ein anderes Produkt einkaufe, wo ich sehr viel mehr relativ kurzfristig den Anbieter wechsle.

14.37


Präsident Georg Keuschnigg: Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2012.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist mit Stimmenmehrheit der Fall. Der Antrag ist angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. De­zember 2012 betreffend ein Kraftfahrzeugsektor-Schutzgesetz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist mit Stimmeneinhelligkeit der Fall. Der Antrag ist angenommen.

14.38.0812. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsge­setz, das Grunderwerbsteuergesetz und das Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister geändert werden (Grundbuchsgebührennovelle – GGN) (1984 d.B. und 2036 d.B. sowie 8849/BR d.B.)

 


Präsident Georg Keuschnigg: Wir kommen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte um den Bericht.

 


14.38.28

Berichterstatter Stefan Schennach: Ich erstatte den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz und das Bundesgesetz über das Gebäude- und Woh­nungsregister geändert werden, die sogenannte Grundbuchsgebührennovelle.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Georg Keuschnigg: Vielen Dank für den Bericht.

Wir treten in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Brückl. – Bitte.

 


14.39.24

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Werte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Der Verfassungsge­richtshof hat in einem Erkenntnis mitgeteilt, dass die Notwendigkeit zur Änderung der Grundbuchsgebühren gegeben ist, und daher liegt uns jetzt ein bereits vom Nationalrat beschlossenes Gesetz vor, gegen das wir hier im Bundesrat keinen Einspruch erheben sollen. Geschätzte Damen und Herren, damit bin ich schon bei meinem ersten Kritik­punkt – „Kritikpunkt“ heißt auch, dass wir diesem Gesetz als Freiheitliche nicht zustim­men werden.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite