BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 119

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dass für die Darlegung der Plausibilität etwa auch der Immobilienpreisspiegel heran­gezogen werden kann. Das heißt, man braucht da nicht in allen Fällen ein Sachver­ständigengutachten, es reichen auch sonstige Unterlagen, wie eben zum Beispiel Im­mobilienpreisspiegel. Damit kann man die Plausibilität der Angaben sehr wohl begrün­den.

Außerdem sehen wir im vorliegenden Gesetzestext auch eine Verordnungsermächti­gung für die Bundesministerin vor, um in dieser Verordnung auch noch näher auszu­führen, wie eben die Kostenbeamten die Plausibilität zu überprüfen haben, was sie da alles beiziehen können. Das heißt, wir unterstützen da die Kostenbeamten sehr wohl und bieten ihnen ausreichend Hilfestellungen, damit sie innerhalb der gebotenen Zeit gute Ergebnisse erzielen können. Wir lassen da – entgegen Ihrer Aussage, Herr Bun­desrat Brückl – die Kostenbeamten keineswegs allein, und wir werden sie natürlich auch entsprechend schulen. Ich bin überzeugt davon, dass die Kostenbeamten dieser neuen Aufgabe sehr gut nachkommen werden. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.03


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einwand zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.04.2313. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Versicherungsvertrags­gesetz, das Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz und das Bundes-Behinder­tengleichstellungsgesetz geändert werden (Versicherungsrechts-Änderungsge­setz 2013 – VersRÄG 2013) (2005 d.B. und 2037 d.B. sowie 8850/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Nun kommen wir zum 13. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schennach. Bitte um den Bericht.

 


15.04.34

Berichterstatter Stefan Schennach: Ich erstatte den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz, das Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungs­gesetz geändert werden – Versicherungsrechts-Änderungsgesetz.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, deshalb komme ich sogleich zur An­tragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Steinkogler. – Bitte.

 


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