15.05
Bundesrat Josef Steinkogler (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Das Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2013 sieht Folgendes vor: Wir sind vom Europäischen Gerichtshof verpflichtet worden, dass wir ab 21. Dezember – das ist ab morgen – gleiche Prämien für Männer und Frauen haben müssen – die sogenannte Unisex-Richtlinie.
In Österreich waren Frauen begünstigt, hatten aufgrund des niedrigeren Risikos und der höheren Lebenserwartung günstigere Prämien als Männer. Das gehört nun der Vergangenheit an. Ab sofort sind die Prämien für Männer und Frauen gleich. Dadurch werden die Prämien bei den Männern in Zukunft etwas günstiger sein und bei den Frauen natürlich etwas höher. Das ist aber alternativlos, die Unisex-Richtlinie muss ab morgen umgesetzt werden.
Weiters werden mit dieser Novelle die Behinderten besser gestellt. Die Behinderten hatten kaum eine Chance, bei österreichischen Versicherungen eine Versicherung abzuschließen. Sie wurden fast immer abgelehnt, oder es wurden so hohe Prämien vorgeschrieben, dass es uninteressant war.
Auch diesbezüglich gibt es jetzt eine Lösung. Behinderte müssen aufgrund ihres Gesundheitszustandes eingestuft werden und können nicht mehr von vornherein abgelehnt werden. Auch das ist eine sehr wichtige und richtige Entscheidung, damit die Versicherungsanstalten die Behinderten da nicht mehr diskriminieren können.
Außerdem sind auch noch einige technische Verbesserungen vorgesehen. Gerade im Zusammenhang mit Prämieneinzügen und der unseligen Zahlscheingebühr, die immer wieder herumgegeistert ist und zum Teil von Versicherungsanstalten verrechnet wurde, ist klargestellt, dass das in Zukunft nicht mehr möglich sein wird.
Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes ist diese Unisex-Richtlinie alternativlos, und wir können dieser Novelle mit gutem Gewissen zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
15.07
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kemperle. – Bitte.
15.08
Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Geschätztes Präsidium! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Es ist bereits erwähnt worden, dass es zu einer Novellierung wegen einer Besserstellung kommt, und zwar aufgrund eines EuGH-Erkenntnisses zum Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz, Versicherungsvertragsgesetz et cetera. Es geht dabei letztendlich auch um eine Gleichstellung der Geschlechter im Versichertenvertragsrecht, sodass gleiche Prämien und Leistungen für Frauen und Männer gelten sollen.
Es wird natürlich zu beobachten sein, ob sich in Zukunft in der Versicherungswirtschaft diese Unisex-Regelung dahin gehend auswirkt, dass es generell zu Verteuerungen kommt, oder ob es zu einer Angleichung der Prämien in die andere Richtung kommt, dass die Prämien für die Männer günstiger werden. In diese Richtung könnte es auch gehen, es muss ja nicht immer eine Erhöhung stattfinden. Das wäre natürlich wünschenswert.
Gleichzeitig kommt es auch zu einer Änderung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes. Da geht es nicht nur darum, dass letztlich der Gesundheitszustand einer Person ausschlaggebend sein wird dafür, wie sich die Versicherungsverträge beziehungsweise die -prämien gestalten, sondern vor allem darum – und das ist wichtig –, dass die Verträge künftig nicht mehr aufgrund des Gesundheitszustandes abgelehnt oder gekündigt werden dürfen.
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