Ich weiß, wovon ich spreche. Ich bin oft genug für Menschen mit Behinderung beziehungsweise mit besonderen Bedürfnissen zu Versicherungen gegangen, um mit diesen zu verhandeln, dass bestimmte Leistungen erbracht werden, erbracht werden müssen, damit keine Ausnahmen oder negativen Darstellungen in Verträgen gegenüber diesen Menschen zum Tragen gekommen sind.
Sehr positiv ist auch, dass die Möglichkeit gegeben wird, dass die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation und der Behindertenanwalt eine Klagebefugnis erhalten. Ich denke, es ist ganz wichtig, dass es da auch unabhängige Bereiche gibt, die bei der Beurteilung mitsprechen können.
Grundsätzlich war diese Gesetzesänderung längst überfällig, und ich glaube, dass das auch ein guter Schritt in die richtige Richtung zur Gleichstellung ist. Herzlichen Dank. Meine Fraktion wird dieser Gesetzesvorlage zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
15.10
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Ich begrüße die Frau Innenministerin ganz herzlich bei uns im Bundesrat. Herzlich willkommen, Frau Ministerin! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Regelung des Personenstandswesens (Personenstandsgesetz 2013 – PStG 2013) erlassen sowie das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Meldegesetz 1991 und das Namensänderungsgesetz geändert werden und das Personenstandsgesetz aufgehoben wird (1907 d.B. und 2042 d.B. sowie 8825/BR d.B. und 8839/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Kainz. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Christoph Kainz: Frau Präsidentin! Frau Minister! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Personenstandswesen geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; daher darf ich sogleich den Antrag stellen.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.
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