BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 122

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15.12.45

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau In­nenministerin! Es ist schade, dass die Frau Justizministerin schon gegangen ist, denn ich wollte ihr zum Personenstandsgesetz etwas sagen. Ich verlese trotzdem die Stel­lungnahme des Justizministeriums zu diesem Gesetz, die sehr interessant ist.

Es heißt: „Dass nun sämtliche Daten des Zentralen Personenstandsregisters () für die Zwecke der Sicherheitsverwaltung und Strafrechtspflege in einer nicht näher erläu­terten ,Verknüpfungsanfrage‘ herangezogen werden sollen dürfen, ist ohne nähere Er­klärung oder präzisere gesetzliche Regelung seitens des Bundesministeriums für Jus­tiz nicht unterstützenswürdig.“ – Das steht in der Stellungnahme des Justizministeriums zu dem Gesetz, das wir nun beschließen.

Warum die Frau Justizministerin im Ministerrat dann zugestimmt hat, das weiß ich nicht. Ich werde sie jetzt auch nicht fragen können, sie ist nicht mehr hier, aber das zeigt doch relativ deutlich, welche Problematiken mit diesem Gesetz verbunden sind.

Es sind zwei Problematiken. Die erste Problematik sind der Datenschutz und die Sa­che mit der Abfrage der Daten.

Prinzipiell ist nichts dagegen einzuwenden, dass das Personenstandsregister auf eine elektronische Basis gestellt wird. Das ist prinzipiell in Ordnung. Wie immer – wir haben das ja sehr oft in den Debatten in diesem Haus – stellen sich aber, wenn Daten in eine Datenbank eingegeben werden, zwangsläufig die Fragen nach dem Datenschutz.

Mein Kollege vom Nationalrat, Albert Steinhauser, hat mir erzählt, dass sie im Aus­schuss diskutiert hätten, dass zum Beispiel die illegale Abfrage der Daten erschwert werden wird, weil es Log Files gibt, und das auch kontrolliert werden würde, sollte es zu einem Datenmissbrauch kommen. Das ist begrüßenswert. Wir werden uns halt an­schauen, wer das wann wie und wo kontrolliert – ich weiß nicht, wer es kontrolliert.

Aber der Hauptgrund dafür, dass wir dieses Gesetz in puncto Datenschutz ablehnen, ist eindeutig, dass die Polizei – und in diesem Gesetz wird nicht näher definiert, wer von der Polizei, einfach die Polizei – weitergehende Abfragemöglichkeiten des Perso­nenstandsregisters erhält und eben auch solche Verknüpfungsanfragen stellen kann, was aus unserer Sicht nichts anderes bedeutet als Rasterfahndung durch die Hintertür.

Der zweite Grund dafür, dass wir dieses Gesetz ablehnen – jetzt komme ich zu dem Thema, das mich heute schon den ganzen Tag begleitet: eingetragene Partnerschaft, Teil drei; wir hatten es schon bei Frau Ministerin Heinisch-Hosek, wir hatten es bei Frau Ministerin Karl, jetzt habe ich es bei Ihnen auch –, ist: Dieses Personenstandsge­setz schreibt genau das fest, was wir von Anfang an kritisiert haben und warum es von Anfang an ein Konstruktfehler war, unterschiedliche Rechtsinstitute zu schaffen, eine Schublade für Heteros, eine Schublade für die Lesben und Schwulen.

Die fünf Diskriminierungen setzen sich in diesem Gesetz fort:

erstens: die Schließung der eingetragenen Partnerschaft vor einer Bezirksverwaltungs­behörde beziehungsweise einem Magistrat und nicht am Standesamt;

zweitens: die Schließung nur in den Amtsräumen – das hat dann ungefähr den Charme einer Hundeanmeldung oder einer Autoanmeldung –;

drittens: keine Trauzeugen, keine Trauzeuginnen, das heißt keine Feier, keine Zeremo­nie. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Das habe ich überhaupt nicht erwähnt. (Bundesrat Hensler: Das sind Probleme! – Zwischenruf des Bundesrates Beer.)

Ja, das zeigt ja jetzt das wahre Gesicht der ÖVP! Wenn Sie lesbischen und schwulen Paaren keine Feier erlauben wollen, dann haben Sie ein Problem mit Lesben und Schwulen – und die Lesben und Schwulen haben ein Problem mit Ihrer Ansicht von


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