BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 123

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Menschenrechten. (Beifall bei Bundesräten der SPÖ. – Bundesrat Beer – in Richtung ÖVP –: In welchem Jahrhundert seid ihr eigentlich? Wir sind im 21. Jahrhundert!)

Bitte, ORF-Kameras, zeigt diesen Mann! Liebe Lesben und Schwule, schaut sie euch an!

Viertens: kein Jawort – ist nicht erlaubt. Bei der Eheschließung gibt es bekanntlich das Jawort. Bei einer eingetragenen Partnerschaft dürfen sie, wenn sie eingegangen wird, unterschreiben, da sind wir wieder beim Vergleich mit der Autoanmeldung, im Besen­kammerl einer Bezirksverwaltungsbehörde.

Und fünftens: Eingetragene Partner und Partnerinnen verlieren ihren Familiennamen, dürfen sich ja nicht mehr Familie nennen, sondern haben dann nur noch einen Nach­namen.

Ich frage dasselbe Sie, Frau Ministerin, was ich schon Frau Justizministerin Karl ge­fragt habe: Nennen Sie mir eine sachliche Begründung, warum es diese Unterschiede gibt! – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

15.18


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Reisinger. – Bitte.

 


15.18.36

Bundesrat Friedrich Reisinger (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Immer wieder wird zu Recht eine Vereinfachung in der Verwaltung gefordert, und diese wird auch sehr oft von jeder politischen Gruppierung versprochen. Mit dem heute zu beschlie­ßenden Gesetz können wir zu Recht behaupten, dass wir dieser Forderung und die­sem Versprechen nachkommen.

Die neue Form dieses Meldegesetzes bringt sowohl für die Verwaltung als auch für die Bürgerinnen und Bürger wesentliche Erleichterungen. Jeder, der schon einmal die Wohnsitzgemeinde gewechselt hat, weiß, dass es bisher notwendig war, sich zuerst bei der bisherigen Wohnsitzgemeinde abzumelden und sich danach auch in der neuen Wohnsitzgemeinde wieder anzumelden. Mehrere Behördenwege waren dafür notwen­dig und in der Folge auch für die Behörde ein aufwändiger postalischer Briefverkehr.

Viele Menschen, aber auch die zuständigen Behörden, in erster Linie die Gemeinden, haben sich gefragt, ob dieser Aufwand im digitalen Zeitalter noch notwendig ist. Ich bin daher sehr froh darüber, dass es mit diesem Gesetz gelungen ist, die Personenstands­erfassung und in diesem Zusammenhang auch das Staatsbürgerschaftsregister auf moderne, zeitgemäße Beine zu stellen.

Das bedeutet, dass wir heute die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass ein zentral geführtes Datenregister erstellt und so den Menschen die Möglichkeit gegeben wird, bei jeder Personenstandsbehörde auch die entsprechenden Meldungen abzuwi­ckeln.

Natürlich braucht es für die Sicherung derartiger Datenspeicher entsprechende Maß­nahmen. Das ist eine Selbstverständlichkeit, und ich weiß, dass das auch vorgesehen ist.

Vor kriminellen Handlungen ist man natürlich nie sicher. Da kann man sich nur best­möglich schützen. Da sind höchste Sicherheitsstandards einzuziehen. Ich bin mir si­cher, das ist auch so vorgesehen.

Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben, lautet ein altes Sprichwort. Da müssten wir vie­le Bereiche überdenken. Ich denke nur an den Bankenbereich, wo auch sehr, sehr


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