BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 124

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

wichtige Daten elektronisch gespeichert sind. Und auch in diesem Fall ist es eine Selbstverständlichkeit.

Im Besonderen möchte ich auch noch erwähnen, dass durch diese Verwaltungsverein­fachung auf Sicht gesehen auch Kosten in der Verwaltung gespart werden. Natürlich gibt es Umstellungskosten und auch einen anfänglichen Mehraufwand durch die Nach­erfassung der Daten. Ich sehe dies aber als eine gute und sinnvolle Investition in die Zukunft.

Sehr geehrte Damen und Herren! Meines Erachtens wird mit dieser Gesetzesänderung ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Verwaltungsreform gesetzt – einer Verwaltungsreform, der man nur zustimmen kann und zu der ich dir, Frau Bun­desminister, vor allem auch ganz herzlich gratuliere. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.21


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Kemperle. – Bitte.

 


15.21.58

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Geschätztes Präsidium! Frau Bundes­minister! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Der Gesetzentwurf, die Ge­setzesvorlage, die heute zu beschließen ist, geht im Wesentlichen in Richtung einer Verwaltungsvereinfachung. Mein Vorredner hat bereits erwähnt, dass es diesbezüglich doch einige Umstellungen geben wird, die Verwaltungsvereinfachungen mit sich brin­gen werden. Das heißt, eine Reduktion des Aufwands, eine Effizienzsteigerung, Trans­parenz der Behördenaktivitäten und eine bessere Datenqualität sollen damit verbunden sein.

Es soll letztendlich auch der Bürger, die Bürgerin von einer effizienteren Verwaltung profitieren, und dies unabhängig vom Wohnort, weil unter Umständen nicht mehr drei Behörden zuständig sind, sondern die Möglichkeit besteht, bei einer Behörde Vorla­gen, Urkunden et cetera abzurufen beziehungsweise diese zu erhalten.

So können zum Beispiel auch kleinere Unternehmen, Beherbergungsbetriebe davon profitieren, weil die Verpflichtung entfällt, die Gästeblätter in Papierform aufzubewah­ren. Die Aufbewahrungspflicht wird in diesem Fall wegfallen.

Der Datenschutz soll, wenn diesem Gesetz wirklich Genüge getan wird, strenger sein als im bisherigen Meldegesetz. Und die Protokollierung soll so erfolgen, dass jederzeit eine Abfrage möglich ist und nachvollzogen werden kann, wem Auskunft über die Da­ten gegeben wird.

Das heißt, das sind Vereinfachungen, die letztendlich notwendig waren und in diesem Gesetz vollzogen werden.

Da früher nur klerikale Einrichtungen ein Personenstandsregister führen durften und bereits mit dem kaiserlichen Patent vom 20. Februar 1784 eine Umstellung erfolgte, wird dies nun durch eine Verwaltungsvereinfachung fortgesetzt.

Meine Fraktion wird dieser Gesetzesvorlage zustimmen. Eine persönliche Anmerkung sei mir noch gestattet. Ich möchte schon auch darauf hinweisen, dass es, gerade was das Namensrecht betrifft, sicher noch einiger Änderungen bedarf. Was den gleichge­schlechtlichen Bereich betrifft, muss ich dem Kollegen Schreuder zustimmen, dass das nach wie vor eine Diskriminierung ist, die behoben gehört. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

15.25


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite