wichtige Daten elektronisch gespeichert sind. Und auch in diesem Fall ist es eine Selbstverständlichkeit.
Im Besonderen möchte ich auch noch erwähnen, dass durch diese Verwaltungsvereinfachung auf Sicht gesehen auch Kosten in der Verwaltung gespart werden. Natürlich gibt es Umstellungskosten und auch einen anfänglichen Mehraufwand durch die Nacherfassung der Daten. Ich sehe dies aber als eine gute und sinnvolle Investition in die Zukunft.
Sehr geehrte Damen und Herren! Meines Erachtens wird mit dieser Gesetzesänderung ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Verwaltungsreform gesetzt – einer Verwaltungsreform, der man nur zustimmen kann und zu der ich dir, Frau Bundesminister, vor allem auch ganz herzlich gratuliere. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
15.21
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kemperle. – Bitte.
15.21
Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Geschätztes Präsidium! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Der Gesetzentwurf, die Gesetzesvorlage, die heute zu beschließen ist, geht im Wesentlichen in Richtung einer Verwaltungsvereinfachung. Mein Vorredner hat bereits erwähnt, dass es diesbezüglich doch einige Umstellungen geben wird, die Verwaltungsvereinfachungen mit sich bringen werden. Das heißt, eine Reduktion des Aufwands, eine Effizienzsteigerung, Transparenz der Behördenaktivitäten und eine bessere Datenqualität sollen damit verbunden sein.
Es soll letztendlich auch der Bürger, die Bürgerin von einer effizienteren Verwaltung profitieren, und dies unabhängig vom Wohnort, weil unter Umständen nicht mehr drei Behörden zuständig sind, sondern die Möglichkeit besteht, bei einer Behörde Vorlagen, Urkunden et cetera abzurufen beziehungsweise diese zu erhalten.
So können zum Beispiel auch kleinere Unternehmen, Beherbergungsbetriebe davon profitieren, weil die Verpflichtung entfällt, die Gästeblätter in Papierform aufzubewahren. Die Aufbewahrungspflicht wird in diesem Fall wegfallen.
Der Datenschutz soll, wenn diesem Gesetz wirklich Genüge getan wird, strenger sein als im bisherigen Meldegesetz. Und die Protokollierung soll so erfolgen, dass jederzeit eine Abfrage möglich ist und nachvollzogen werden kann, wem Auskunft über die Daten gegeben wird.
Das heißt, das sind Vereinfachungen, die letztendlich notwendig waren und in diesem Gesetz vollzogen werden.
Da früher nur klerikale Einrichtungen ein Personenstandsregister führen durften und bereits mit dem kaiserlichen Patent vom 20. Februar 1784 eine Umstellung erfolgte, wird dies nun durch eine Verwaltungsvereinfachung fortgesetzt.
Meine Fraktion wird dieser Gesetzesvorlage zustimmen. Eine persönliche Anmerkung sei mir noch gestattet. Ich möchte schon auch darauf hinweisen, dass es, gerade was das Namensrecht betrifft, sicher noch einiger Änderungen bedarf. Was den gleichgeschlechtlichen Bereich betrifft, muss ich dem Kollegen Schreuder zustimmen, dass das nach wie vor eine Diskriminierung ist, die behoben gehört. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
15.25
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
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