BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 188

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lich. Dass wir bei den Berufsfeuerwehren eine 25 Jahre alte Forderung jetzt umsetzen konnten, ist auch sehr erfreulich. Das heißt, es ist das ein Gesetz, bei dem wir es uns nicht leicht gemacht haben.

Wir haben es uns nicht leicht gemacht, da Dinge zu entwickeln. Wir haben es uns auch nicht leicht gemacht, als es darum ging, wer was macht, denn es ist sehr bewusst das AMS für die Fragen der beruflichen Rehab und es sind sehr bewusst die Gebietskran­kenkassen gemeinsam mit der PVA für die gesundheitliche Rehab ausgewählt worden. Und – das ist ganz neu – bei der Begutachtung ist nicht nur die Medizin vorgesehen, sondern es muss auch ein berufskundliches Gutachten während des unmittelbaren Be­gutachtungsprozesses von der Begutachtungsstelle erstellt werden.

Langer Rede kurzer Sinn: eine massive Änderung unserer Alterssicherungssysteme, eine massive Veränderung, um diesen Menschen zu helfen, denn uns sollte zu denken geben, dass jene, die in die Invaliditätspension gehen, im Schnitt eine um zehn Jahre kürzere Lebenserwartung haben als jene, die normal in Pension sind.

Unser Ziel kann nur sein, zu vermeiden, dass Menschen in Zukunft in diesem Ausmaß in Invaliditätspension gehen. – Ich danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Dönmez.)

19.30


Präsident Georg Keuschnigg: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Die De­batte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.31.0226. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, das Ziviltechnikergesetz 1993, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über die Sozial­versicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger, das Betriebliche Mitarbei­ter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (Pensionsfonds-Überleitungsgesetz – PF-ÜG) (1992 d.B. und 2033 d.B. so­wie 8827/BR d.B. und 8856/BR d.B.)

 


Präsident Georg Keuschnigg: Wir kommen zum 26. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Todt. Ich bitte um den Bericht.

 


19.31.15

Berichterstatter Reinhard Todt: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, das Ziviltechnikergesetz 1993, das All­gemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständi­genvorsorgegesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden – Pensionsfonds-Überleitungsgesetz. (Vizepräsidentin Mag. Kurz übernimmt den Vorsitz.)

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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