BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 189

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Ich danke für den Bericht.

Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.32.3927. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Bauar­beiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden (2012 d.B. und 2034 d.B. sowie 8857/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir gelangen nun zum 27. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Kemperle. Ich bitte um den Bericht.

 


19.32.55

Berichterstatterin Monika Kemperle: Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Sozia­les und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezem­ber 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abferti­gungsgesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden, liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Klubvorsitzender Mag. Klug. – Bitte.

 


19.33.38

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kollegin Winzig, deiner charmanten Einladung, mich im Kernkompetenzbereich einzubringen, konnte ich auch bei diesem Tagesord­nungspunkt nicht widerstehen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Bei so viel Charme.

Gestatten Sie mir die eine und andere Anmerkung zur vorliegenden Regierungsvorla­ge, die auf einer Sozialpartnereinigung der österreichischen Bauwirtschaft beruht.

Ich möchte in diesem Zusammenhang im Wesentlichen zwei legistische Verbesserun­gen und Modifizierungen besonders hervorheben.

Erstens: In Zukunft wird, wenn im Bereich der Baubranche festgestellt wird, dass es zu einer Unterentlohnung der BauarbeiterInnen, überwiegend natürlich der Bauarbeiter, kommt, nicht nur der Unternehmer hinlänglich angezeigt, sondern es wird dem betrof­fenen Bauarbeiter auch eine Information zukommen, dass er unterentlohnt wird.

Das bietet in diesem Zusammenhang eine äußerst interessante Weiterentwicklung im Arbeitsrecht im Wesentlichen, dass natürlich auch der betroffene Bauarbeiter die Mög­lichkeit hat, seine Ansprüche selbst weiter zu verfolgen.

Die zweite Maßnahme, werte Kolleginnen und Kollegen, die ich in diesem Zusammen­hang als durchaus beachtliche sozialpolitische Verbesserung hervorheben möchte, ist,


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