BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 246

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Der Kriterienkatalog, der mehrfach angesprochen wurde, ist ein Desiderat, das wir er­füllen – wir werden also diesen Wunsch erfüllen –, das ist nur eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Ich habe dazu mehrere Dissertationen gelesen und festgestellt, dass eine stimmige, objektiv handhabbare Erstellung eines solchen Kataloges eine hohe wissen­schaftliche Aufgabe ist, und die braucht einfach Zeit.

Wir haben dafür mit dem Messerli Forschungsinstitut an der VetMed eine sehr, sehr gute Institution, die ja die Erforschung der Tier-Mensch-Beziehung zu ihrem Programm erhoben hat, und dieses Institut wird uns diesen Kriterienkatalog machen. Wir haben die Hoffnung, dass wir mit diesem Kriterienkatalog, was den Tierschutz und seine Ob­jektivierbarkeit betrifft, in Europa ganz vorne mitspielen werden – aber das dauert eben seine Zeit, dafür bitte ich um Verständnis.

Ich würde zusammenfassend sagen, es ist uns hier gelungen, beiden Extremen eini­germaßen Rechnung zu tragen. Es ist klar, dass sehr radikale Tierschützer – und das sehe ich durchaus in einem positiven Sinn – nicht zufrieden sein können, aber ich bitte alle, zu bedenken, dass wir eben diesen Grat gehen mussten, und ich glaube, wir sind ihn gut gegangen, ohne abzustürzen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

23.09


Präsident Georg Keuschnigg: Mir liegt hiezu keine weitere Wortmeldung vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist damit geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

*****

(Präsident Keuschnigg verabschiedet Bundesminister Dr. Töchterle, der frohe Weih­nachten und ein gutes neues Jahr wünscht und sich für die gute Zusammenarbeit mit dem Bundesrat bedankt – was die Mitglieder des Bundesrates mit allgemeinem Beifall quittieren –, woraufhin Präsident Keuschnigg die Glückwünsche und den Dank erwi­dert.)

23.10.3046. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2012 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche So­zialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Be­amten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversi­cherungs-Änderungsgesetz 2012 – SVÄG 2012) (2001 d.B. und 2102 d.B. sowie 8832/BR d.B. und 8874/BR d.B.)

 


Präsident Georg Keuschnigg: Wir kommen zum 46. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Reisinger. Ich bitte um den Bericht.

 


23.11.34

Berichterstatter Friedrich Reisinger: Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ge­sundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das


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