BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 247

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Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden.

Der gegenständliche Bericht des Gesundheitsausschusses liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Georg Keuschnigg: Ich begrüße den Herrn Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger sehr herzlich hier bei uns im Bundesrat. (Allgemeiner Beifall.)

Wir treten in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kemperle. – Bitte.

 


23.12.25

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Geschätztes Präsidium! Herr Bundes­minister! Geschätzte Damen und Herren! Das gegenständliche Gesetz ist vor allem eine Anpassung an die Rechtsentwicklung innerhalb der Sozialversicherung, und ich glaube, dass es einige Inhalte gibt, die es wert sind, hier letztendlich auch erwähnt zu werden.

Unter anderem sind folgende Maßnahmen davon betroffen: der Entfall des Service-Entgelts für anspruchsberechtigte Angehörige und ein Vorsehen einer jährlichen Valori­sierung sowie der Entfall der bisherigen Beschränkungen des Leistungsangebots von Zahnambulatorien.

Ich glaube, gerade das ist auch wichtig zu erwähnen, denn die bisherige Beschränkung des Leistungsangebots von Zahnambulatorien soll mit dem vorliegenden Gesetz künf­tig entfallen. Diese können dann letztlich auch Implantate, Zahnspangen et cetera an­bieten, also alle Leistungen der Zahnbehandlung, des Zahnersatzes sowie Maßnah­men zur Vorbeugung der Erkrankung der Zähne, des Mundes und der Kiefer, ein­schließlich der dazugehörigen Gewebe.

Der bisherige Wettbewerbsnachteil durch diese Beschränkung des Leistungsangebots fällt weg. Es ist sicher nicht einzusehen, dass letztendlich die Zahnambulatorien, die ja voll ausgerüstet sind, im Grunde genommen eine sehr gute Leistung erbringen und auch die Fachärzte und -ärztinnen dafür haben, dieses nicht wahrnehmen dürfen und letztendlich in diesen Bereichen die Patienten/Patientinnen zu niedergelassenen Ärz­ten schicken mussten. – Ich denke, dass diese Angebotserweiterung auch einen Schritt in die richtige Richtung darstellt.

Weiterhin natürlich verboten sind beziehungsweise nicht akzeptiert werden sogenannte kosmetische Luxusleistungen. Es ist auch weiterhin nicht geplant, diese zu machen be­ziehungsweise auch diese anzubieten.

Der erweiterte Unfallversicherungsschutz bei Wegunfällen ist natürlich ein weiteres Thema – und ein sicher sehr wichtiges Thema, da immer wieder Anpassungs- oder Auffassungsunterschiede aufgetaucht sind, wenn es zu Unfällen von und zur Arbeits­stätte gekommen ist, wenn dabei auch Kinder in die Schule oder in den Kindergarten gebracht wurden und damit ein Umweg verbunden war. In diesem Zusammenhang kam es immer wieder zu Diskussionen darüber, ob der Weg auch tatsächlich dem ge­setzlichen Ausmaß entsprochen hat.

Hier gab es eine Klarstellung dahin gehend, dass nicht nur Personen, die zur Auf­sichtspflicht letztendlich gesetzlich verpflichtet waren, dies wahrnehmen können, son­dern auch jene Personen, die eine schlichte Aufsichtspflicht haben, und das sind zum Beispiel Lebensgefährten/Lebensgefährtinnen – was letztendlich auch wichtig ist, weil


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